{"id":1781,"date":"2018-12-18T09:52:23","date_gmt":"2018-12-18T08:52:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/?p=1781"},"modified":"2021-08-10T14:51:20","modified_gmt":"2021-08-10T12:51:20","slug":"bafoeg-beantragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/bafoeg-beantragen\/","title":{"rendered":"BAf\u00f6G beantragen: Anleitung und wichtige Tipps"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<p class=\"bs-intro\">Manche Studenten munkeln ja, das Beantragen von BAf\u00f6G sei komplizierter als das Studium selbst. Und in der Tat sieht sich jeder, der BAf\u00f6G beantragen m\u00f6chte, zun\u00e4chst einmal mit jeder Menge Formularen, Merkbl\u00e4ttern und Paragraphen konfrontiert. Aber keine Sorge, wie hei\u00dft es so sch\u00f6n: Nichts wird so hei\u00df gegessen, wie es gekocht wurde. Die Antragstellung ist beileibe kein Hexenwerk \u2013 auch wenn der Papier- und Formularwust zun\u00e4chst anderes vermuten l\u00e4sst.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<div id=\"toc_container\" class=\"no_bullets\"><p class=\"toc_title\">Inhaltsverzeichnis<\/p><ul class=\"toc_list\"><li><a href=\"#Das_Wichtigste_in_Kuerze\">Das Wichtigste in K\u00fcrze<\/a><\/li><li><a href=\"#Grundvoraussetzung_fuer_den_Bezug_von_BAfoeG\">Grundvoraussetzung f\u00fcr den Bezug von BAf\u00f6G<\/a><\/li><li><a href=\"#Wichtige_Fristen\">Wichtige Fristen<\/a><\/li><li><a href=\"#Notwendige_Formulare\">Notwendige Formulare<\/a><\/li><li><a href=\"#BAfoeG-Erstantrag_Hilfreiche_Tipps\">BAf\u00f6G-Erstantrag: Hilfreiche Tipps<\/a><\/li><li><a href=\"#BAfoeG-Weiterfoerderungs-_bzw_Folgeantrag_Hilfreiche_Tipps\">BAf\u00f6G-Weiterf\u00f6rderungs- bzw. Folgeantrag: Hilfreiche Tipps<\/a><\/li><li><a href=\"#BAfoeG-Antragsbearbeitung_beschleunigen\">BAf\u00f6G-Antragsbearbeitung beschleunigen<\/a><\/li><li><a href=\"#Hoehe_der_BAfoeG-Foerderung\">H\u00f6he der BAf\u00f6G-F\u00f6rderung<\/a><\/li><li><a href=\"#Hoechstdauer_der_BAfoeG-Foerderung\">H\u00f6chstdauer der BAf\u00f6G-F\u00f6rderung<\/a><\/li><li><a href=\"#BAfoeG-Vorschuss\">BAf\u00f6G-Vorschuss<\/a><\/li><li><a href=\"#BAfoeG-Antrag_zurueckziehen\">BAf\u00f6G-Antrag zur\u00fcckziehen<\/a><\/li><li><a href=\"#BAfoeG-Rueckzahlung\">BAf\u00f6G-R\u00fcckzahlung<\/a><\/li><li><a href=\"#Fazit\">Fazit<\/a><\/li><\/ul><\/div>\n[\/vc_column_text][vc_message message_box_style=&#8220;3d&#8220; style=&#8220;square&#8220; icon_fontawesome=&#8220;fa fa-thumbs-o-up&#8220;]<\/p>\n<h2><span id=\"Das_Wichtigste_in_Kuerze\">Das Wichtigste in K\u00fcrze<\/span><\/h2>\n<ul>\n<li>Grundvoraussetzung f\u00fcr den Bezug von Baf\u00f6g ist eine schulische oder akademische Ausbildung<\/li>\n<li>Die Altersgrenze f\u00fcr den BAf\u00f6G-Erstantrag liegt bei 29 Jahren (Ausnahme: Bei Master-Studieng\u00e4ngen liegt die Altersgrenze bei 35)<\/li>\n<li>BAf\u00f6G wird niemals r\u00fcckwirkend gew\u00e4hrt, der BAf\u00f6G-Antrag sollte also sp\u00e4testens im Monat des Studienbeginns gestellt werden<\/li>\n<li>Der BAf\u00f6G-Bezug endet normalerweise mit dem Ende der Regelstudienzeit<\/li>\n<li>Die Darlehensschuld ist auf maximal 10.010 Euro begrenzt (Stand: 2020)<\/li>\n<li>Die BAf\u00f6G-R\u00fcckzahlung beginnt f\u00fcnf Jahre nach Ende der F\u00f6rderungsh\u00f6chstdauer, normalerweise in viertelj\u00e4hrlichen Raten von 390 Euro (Stand: 2020)<\/li>\n<li>Wer 77 Monatsraten getilgt hat, ist schuldenfrei \u2013 ganz gleich wie hoch das Darlehen urspr\u00fcnglich war<\/li>\n<li>Wer den Darlehensanteil trotz nachweisbaren Bem\u00fchens und Einhaltung der Mitwirkungspflichten binnen 20 Jahren nicht wenigstens in H\u00f6he von 77 Raten tilgen kann, bekommt die (Rest-)Schuld erlassen<\/li>\n<li>Nach 20 Jahren gibt es seit Inkrafttreten der BAf\u00f6G-Reform im August 2019 einen klaren Schuldenschnitt f\u00fcr alle<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_message][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"Grundvoraussetzung_fuer_den_Bezug_von_BAfoeG\">Grundvoraussetzung f\u00fcr den Bezug von BAf\u00f6G<\/span><\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich kann jeder BAf\u00f6G in Anspruch nehmen, der ein Studium oder eine schulische Ausbildung anstrebt, allerdings nicht \u00fcber die notwendigen finanziellen Mittel daf\u00fcr verf\u00fcgt. Die Grundvoraussetzung f\u00fcr den Bezug von BAf\u00f6G ist also, dass man sich in einer schulischen oder akademischen Ausbildung befindet.<\/p>\n<p>Des Weiteren sollte man zu Beginn der Ausbildung und somit zu Beginn des BAf\u00f6G-Bezugs nicht \u00e4lter als 29 Jahre sein. Wer mit 30 ein Studium anf\u00e4ngt und dieses mit BAf\u00f6G finanzieren m\u00f6chte, der muss dem BAf\u00f6G-Amt eine gute Begr\u00fcndung vorlegen, weshalb das Studium nicht bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt aufgenommen werden konnte. Die Altersgrenze bezieht sich jedoch ausschlie\u00dflich auf das Alter zu Beginn des Studiums! Wer mit 29 Jahren ein Studium aufnimmt, kann auch \u00fcber das 30. Lebensjahr hinaus bis zum Abschluss des Studiums BAf\u00f6G beziehen.<\/p>\n<p>Eine Ausnahme von dieser Altersregelung bilden Master-Studieng\u00e4nge. Schlie\u00dflich setzt ein Master-Studiengang einen Bachelor-Abschluss voraus. Daher liegt die Altersgrenze f\u00fcr den Bezug von BAf\u00f6G bei einem Master-Studiengang bei 35 Jahren.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"Wichtige_Fristen\">Wichtige Fristen<\/span><\/h2>\n<h3>Grunds\u00e4tzliches:<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt wie bei allen Antr\u00e4gen: Je fr\u00fcher der BAf\u00f6G-Antrag eingereicht wird, desto besser! Schlie\u00dflich nimmt die Bearbeitung des Antrags einige Zeit in Anspruch. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines gew\u00f6hnlichen BAf\u00f6G-Antrags betr\u00e4gt ca. 8 Wochen. Wer auf Nummer sicher gehen m\u00f6chte, dass er zu Semesterbeginn auch tats\u00e4chlich die erste BAf\u00f6G-Zahlung erh\u00e4lt, der sollte daher direkt nach Erhalt der Immatrikulationsbescheinigung die notwendigen Formulare ausf\u00fcllen und abgeben.<\/p>\n<p>Wichtig ist hierbei, dass die Unterlagen vollst\u00e4ndig sind. Andernfalls wird der Antrag solange nicht bearbeitet, bis die fehlenden Unterlagen nachgereicht wurden. Sollte der BAf\u00f6G-Antrag also unvollst\u00e4ndig sein, erh\u00e4lt man vom zust\u00e4ndigen BAf\u00f6G-Amt ein Schreiben, in dem die fehlenden Dokumente aufgelistet werden und eine Frist f\u00fcr die Nachreichung (in der Regel 4 Wochen) genannt wird. Wer diese Frist nicht einh\u00e4lt, riskiert dass der BAf\u00f6G-Antrag mangels Mitwirkung abgelehnt wird. Sollte es tats\u00e4chlich nicht m\u00f6glich sein, diese Frist einzuhalten, ist es daher dringend erforderlich rechtzeitig eine Fristverl\u00e4ngerung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter zu vereinbaren.<\/p>\n<h3>F\u00fcr den Erstantrag:<\/h3>\n<p>Bei einem Erstantrag gilt: Der Antrag sollte so fr\u00fch wie m\u00f6glich, sp\u00e4testens aber im Monat des Studienbeginns gestellt werden. Denn BAf\u00f6G wird niemals r\u00fcckwirkend, also nicht f\u00fcr die Monate vor Antragstellung gew\u00e4hrt. Der Tag, an dem der Antrag beim zust\u00e4ndigen BAf\u00f6G-Amt eingeht, ist hierbei entscheidend \u2013 nicht der Poststempel!<\/p>\n<p>Als Beispiel:<\/p>\n<p>Studienbeginn ist im September 2020. Der BAf\u00f6G-Antrag muss also sp\u00e4testens im September beim BAf\u00f6G-Amt eingehen, damit die BAf\u00f6G-Zahlung f\u00fcr den Zeitraum 09\/2020 bis 08\/2021 bewilligt wird. Reicht man den Antrag erst im Oktober ein, erh\u00e4lt man f\u00fcr den Monat September r\u00fcckwirkend kein BAf\u00f6G mehr.<\/p>\n<h3>F\u00fcr Weiterf\u00f6rderungs- bzw. Folgeantr\u00e4ge:<\/h3>\n<p>Auch f\u00fcr Weiterf\u00f6rderungs- bzw. Folgeantr\u00e4ge gilt: BAf\u00f6G wird erst ab dem Monat weitergezahlt, in dem der Antrag beim BAf\u00f6G-Amt eingeht. Da BAf\u00f6G in der Regel f\u00fcr 12 Monate bewilligt wird, sollte man sich also bestenfalls bereits nach 10 Monaten um den Folgeantrag k\u00fcmmern, sp\u00e4testens aber in dem Monat, in dem erstmalig kein BAf\u00f6G mehr gezahlt wird. Um einen l\u00fcckenlosen \u00dcbergang von einem Bewilligungszeitraum zum n\u00e4chsten Bewilligungszeitraum zu gew\u00e4hrleisten, sollte man also allersp\u00e4testens nach 13 Monaten den Antrag stellen.<\/p>\n<p>Als Beispiel:<\/p>\n<p>Wurde der BAf\u00f6G-Antrag f\u00fcr den Zeitraum 09\/2020 bis 08\/2021 bewilligt, muss allersp\u00e4testens im September 2021 ein Antrag auf Weiterf\u00f6rderung gestellt werden, um auch f\u00fcr September wieder den BAf\u00f6G-Anspruch geltend zu machen.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_message message_box_style=&#8220;3d&#8220; style=&#8220;square&#8220;]Um sich den m\u00f6glichen BAf\u00f6G-Anspruch zu sichern und Fristen zu wahren, kann ein (vorl\u00e4ufiger) formloser Antrag gestellt werden. Vor allem Nachr\u00fccker sollten davon Gebrauch machen, um den BAf\u00f6G-Anspruch auch dann zu wahren, wenn der Antrag zun\u00e4chst nicht vollst\u00e4ndig ist, weil beispielsweise die Immatrikulationsbescheinigung fehlt. Diese formlose Antragstellung ersetzt nat\u00fcrlich nicht die regul\u00e4re Antragstellung mit den Formbl\u00e4ttern, sie wahrt jedoch die Antragsfrist f\u00fcr BAf\u00f6G ab dem Monat, in dem der formlose Antrag beim zust\u00e4ndigen Amt eingeht. Eine Mustervorlage f\u00fcr einen solchen formlosen Antrag findet ihr <a href=\"http:\/\/www.bafoeg-aktuell.de\/media\/formloser_BAfoeG_Antrag.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>Achtung: Bei einem Weiterf\u00f6rderungs- bzw. Folgeantrag reicht ein formloser Antrag nicht aus![\/vc_message][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h3>Sonderfall: Fachwechsel<\/h3>\n<p>Auch bei einem Fachwechsel muss der BAf\u00f6G-Antrag fristgerecht eingehen, um eine l\u00fcckenlose Fortzahlung des Geldes zu gew\u00e4hrleisten. Der Antrag sollte also allersp\u00e4testens nach Ablauf der bereits bewilligten 12 Monate, also im 13. Monat gestellt werden.<\/p>\n<p>Wichtig: Im Falle eines Studienfachwechsels nach dem 4. Fachsemester muss dem BAf\u00f6G-Antrag zus\u00e4tzlich eine Begr\u00fcndung beiliegen, weshalb das Erststudium nicht zu Ende gef\u00fchrt werden kann. Ein solcher &#8222;unabweisbarer Grund&#8220; k\u00f6nnte z.B. eine Erkrankung sein, die eine Weiterf\u00fchrung des Studiums oder aber das Aus\u00fcben des folgenden Berufs unm\u00f6glich macht.<\/p>\n<p>Bei einem Fachwechsel in den ersten drei Semestern kann der BAf\u00f6G-Antrag indessen auch ohne eine solche Begr\u00fcndung gestellt werden \u2013 solange es sich um eine einmalige Angelegenheit handelt. Wer hingegen bereits h\u00e4ufiger das Studienfach wechselte, muss dem Amt auch bei einem Wechsel in den ersten drei Semestern eine Begr\u00fcndung vorlegen.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Dem BAf\u00f6G-Amt sind alle \u00c4nderungen zu den in den Formbl\u00e4ttern des BAf\u00f6G-Antrags erkl\u00e4rten Angaben unaufgefordert schriftlich anzuzeigen![\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"Notwendige_Formulare\">Notwendige Formulare<\/span><\/h2>\n<p>Die Antragstellung ist nur \u00fcber die vorgeschriebenen Formbl\u00e4tter m\u00f6glich und kann auf dem Postweg sowie in den meisten Bundesl\u00e4ndern auch online erfolgen. Wie bereits erw\u00e4hnt wird der Antrag jedoch erst bearbeitet, wenn alle notwendigen Unterlagen und Nachweise enthalten sind.<\/p>\n<p>Alle notwendigen Antragsformulare k\u00f6nnen auf der <a href=\"http:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/alle-antragsformulare-432.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Webseite des Bundesministeriums f\u00fcr Bildung und Forschung<\/a> als PDF-Dateien heruntergeladen und ausgedruckt werden. Alternativ erh\u00e4lt man die Formulare nat\u00fcrlich auch direkt bei den zust\u00e4ndigen BAf\u00f6G-\u00c4mtern der einzelnen Bundesl\u00e4nder.<\/p>\n<p>Auch eine elektronische Anmeldung ist in den meisten Bundesl\u00e4ndern m\u00f6glich. Die Links zu den Online-Formularen findet ihr <a href=\"http:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/587.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>.<\/p>\n<h3>Diese Dinge solltest du f\u00fcr das Ausf\u00fcllen der Formulare bereithalten:<\/h3>\n<ul>\n<li>Steueridentifikationsnummer<\/li>\n<li>Bankverbindung<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Diese Unterlagen werden f\u00fcr den BAf\u00f6G-Antrag ben\u00f6tigt:<\/h3>\n<h4>Pers\u00f6nliche Angaben<\/h4>\n<ul>\n<li>Immatrikulationsbescheinigung f\u00fcr das aktuelle Semester<\/li>\n<li>Kopie des Personalausweises<\/li>\n<li>Kopie des Aufenthaltstitels bei nicht deutscher Staatsangeh\u00f6rigkeit<\/li>\n<li>Kopie der Abschlusszeugnisse<\/li>\n<li>Bescheinigung der Krankenversicherung<\/li>\n<li>Verm\u00f6gensnachweis (Kontoausz\u00fcge zum Zeitpunkt des Antrags, ggf. Fahrzeugschein, Versicherungen etc.)<\/li>\n<li>Ggf. Nachweis \u00fcber eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum (z.B. Waisenrentenbescheid, Lohnabrechnung, Nebenjob, Werksvertrag etc.)<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Angaben zur Familie:<\/h4>\n<ul>\n<li>Einkommensbeleg der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr (am besten Steuerbescheid)<\/li>\n<li>Ggf. Nachweis \u00fcber Ausbildungsstatus und Einkommen der Geschwister (z.B. Immatrikulationsbescheinigung, Schulbescheinigung ab der 10. Klasse, Gehaltsnachweise \/ Ausbildungsvertr\u00e4ge)<\/li>\n<li>Ggf. Steuerbescheid des Ehepartners vom vorletzten Kalenderjahr<\/li>\n<li>Ggf. Geburtsurkunde der Kinder<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Sonstige Unterlagen:<\/h4>\n<ul>\n<li>Ggf. Kopie des Mietvertrags<\/li>\n<li>Ggf. Schuldennachweis (z.B. Kreditvertrag)<\/li>\n<li>Ggf. Begr\u00fcndung bei Abbruch einer vorherigen f\u00f6rderungsf\u00e4higen Ausbildung oder bei einem Fachrichtungswechsel<\/li>\n<li>Ggf. Begr\u00fcndung bei \u00dcberschreitung der Altersgrenze<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Bei elternunabh\u00e4ngigem BAf\u00f6G:<\/h4>\n<ul>\n<li>Nachweis des Ausbildungsabschlusses und Praxiszeiten<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_message message_box_style=&#8220;3d&#8220; style=&#8220;square&#8220;]Damit dem BAf\u00f6G-Antrag auch tats\u00e4chlich alle notwendigen Unterlagen beigef\u00fcgt werden, bieten einige Studierendenwerke hilfreiche Checklisten an, die die Antragstellung erleichtern. <a href=\"http:\/\/www.studentenwerk.uni-heidelberg.de\/sites\/default\/files\/download\/pdf\/bafin-hin-checkliste-inlfoe.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Hier<\/a> findet ihr z.B. die Checkliste des Studierendenwerks Heidelberg.[\/vc_message][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"BAfoeG-Erstantrag_Hilfreiche_Tipps\">BAf\u00f6G-Erstantrag: Hilfreiche Tipps<\/span><\/h2>\n<h3>Dokumentation ist alles!<\/h3>\n<p>Wer BAf\u00f6G zum ersten Mal beantragt, kommt nicht umhin alle Formulare auszuf\u00fcllen. Es empfiehlt sich einen Ordner anzulegen, in dem alle Unterlagen aufbewahrt werden, die im Zusammenhang mit dem BAf\u00f6G-Antrag relevant sind. Hierzu z\u00e4hlen Kopien aller Unterlagen, die beim Amt eingereicht wurden sowie Briefe und Mitteilungen des Amtes. So erspart man sich bei allen Weiterf\u00f6rderungs- bzw. Folgeantr\u00e4gen ein gutes St\u00fcck Arbeit.<\/p>\n<p>Wichtig: Bei allen Schreiben an das BAf\u00f6G-Amt sollte die F\u00f6rderungsnummer angegeben werden. Diese erh\u00e4lt man mit dem ersten BAf\u00f6G-Bescheid. Auch dieser Erstbescheid sollte nat\u00fcrlich im Ordner abgeheftet werden.<\/p>\n<p>Nicht nur, dass man sich durch eine gute Dokumentation die k\u00fcnftige Antragstellung erleichtert, bei Streitigkeiten mit dem Amt ist man zudem bestens ger\u00fcstet. Denn ja, solche Streitigkeiten kommen hin und wieder tats\u00e4chlich vor. Gut, wenn man dann alle Formulare und Bescheide direkt zur Hand hat!<\/p>\n<h3>Die gr\u00f6\u00dfte Schwierigkeit beim Erstantrag: Einkommen richtig angeben<\/h3>\n<p>Im Grunde stellt das Ausf\u00fcllen der Formulare tats\u00e4chlich kein Hexenwerk dar. Einzig die richtige Angabe des Einkommens stellt Antragsteller beim Erstantrag oftmals vor Probleme.<\/p>\n<p>Welches Einkommen muss angegeben werden?<\/p>\n<p>Im BAf\u00f6G-Antrag werden eigene Einnahmen des Antragstellers, das Einkommen der Eltern und \u2013 falls vorhanden \u2013 des Ehegatten abgefragt. Unter den Begriff &#8222;Einkommen&#8220; fallen laut <a href=\"http:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/-27-vermoegensbegriff-255.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 27 BAf\u00f6G<\/a> alle &#8222;beweglichen und unbeweglichen Sachen, Forderungen und sonstige Rechte&#8220;. Hierzu z\u00e4hlen das Gehalt aus selbstst\u00e4ndiger und nicht selbstst\u00e4ndiger Arbeit, Stipendien, ggf. Renten etc.<\/p>\n<p>Bei der Angabe des eigenen Verm\u00f6gens muss im Grunde alles angegeben werden, was offiziell auf den Namen des Antragstellers l\u00e4uft, also z.B. auch Konten, die die Eltern oder Gro\u00dfeltern auf dessen Namen angelegt haben. Nicht angerechnet werden hingegen das Kindergeld und Hartz 4.<\/p>\n<p>Solange die Einnahmen die sogenannten Freibetr\u00e4ge nicht \u00fcbersteigen, haben sie keinen negativen Einfluss auf die BAf\u00f6G-F\u00f6rdersumme. Liegen die Einnahmen hingegen \u00fcber den Freibetr\u00e4gen, wird der \u00dcberschuss anteilig vom Bedarf abgezogen.<\/p>\n<p>Folgende BAf\u00f6G-Freibetr\u00e4ge gelten beim Verm\u00f6gen (nach <a href=\"http:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/-29-freibetraege-vom-vermoegen-257.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 29 Abs. 1 BAf\u00f6G<\/a>):<\/p>\n<ul>\n<li>8.200 Euro, wenn der Antragssteller ledig ist<\/li>\n<li>2.300 Euro f\u00fcr den Ehepartner, sofern man nicht in Trennung lebt<\/li>\n<li>2.300 Euro f\u00fcr jedes Kind, f\u00fcr das der Antragsteller unterhaltsberechtigt bist<\/li>\n<\/ul>\n<p>(Stand: August 2020)<\/p>\n<p>Wichtig: Alle Angaben zum Verm\u00f6gen m\u00fcssen nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Falsche Angaben f\u00fchren nicht nur dazu, dass man das erhaltene BAf\u00f6G komplett zur\u00fcckzahlen und eine Geldbu\u00dfe von bis zu 2.500 Euro begleichen muss. Sie k\u00f6nnen zudem eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Und im Falle einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagen gilt man in der Regel als vorbestraft.<\/p>\n<h3>Damit nichts in Vergessenheit ger\u00e4t:<\/h3>\n<p>Eine \u00fcbersichtliche Checkliste f\u00fcr den Erstantrag findet ihr <a href=\"http:\/\/www.bafoeg.uni-mainz.de\/files\/2012\/04\/Erstantrag-Checkliste.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"BAfoeG-Weiterfoerderungs-_bzw_Folgeantrag_Hilfreiche_Tipps\">BAf\u00f6G-Weiterf\u00f6rderungs- bzw. Folgeantrag: Hilfreiche Tipps<\/span><\/h2>\n<h3>Bewilligungszeitraum f\u00fcr l\u00fcckenlosen Zahlungsfortgang beachten!<\/h3>\n<p>BAf\u00f6G wird in der Regel immer f\u00fcr ein Jahr bewilligt. Anschlie\u00dfend muss ein neuer Antrag eingereicht werden. Dieser sogenannte Weiterf\u00f6rderungs- bzw. Folgeantrag sollte immer mindestens zwei Kalendermonate vor Ablauf des aktuellen, noch laufenden Bewilligungszeitraumes beim BAf\u00f6G-Amt eingehen. Dann ist gesetzlich garantiert, dass die Zahlungen auch dann unver\u00e4ndert weiterlaufen, wenn nicht rechtzeitig ein Bescheid ergehen kann. Die Unterlagen m\u00fcssen hierzu jedoch vollst\u00e4ndig sein. Ein formloser Antrag reicht bei einem Weiterf\u00f6rderungs- bzw. Folgeantrag nicht aus!<\/p>\n<h3>Bis zum offiziellen Bescheid mit dem BAf\u00f6G haushalten<\/h3>\n<p>Bis zur Erstellung des offiziellen Bescheids erfolgen die Zahlungen in H\u00f6he des Vorjahres unter dem Vorbehalt der R\u00fcckforderung. Sollte der BAf\u00f6G-Anspruch niedriger ausfallen als im Vorjahreszeitraum, werden die \u00fcberzahlten Beitr\u00e4ge zur\u00fcckgefordert. Es empfiehlt sich also, bis zum Erhalt des BAf\u00f6G-Folgebescheids nicht zu verschwenderisch mit dem Geld umzugehen. Schlie\u00dflich ist eine R\u00fcckforderung durchaus im Bereich des M\u00f6glichen, sollte das Amt zu der Auffassung gelangen, dass der BAf\u00f6G-Anspruch niedriger ausf\u00e4llt als im Vorjahreszeitraum.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens werden erh\u00f6hte Beitr\u00e4ge nat\u00fcrlich nachgezahlt, sollte sich nach der Pr\u00fcfung durch das Amt herausstellen, dass ein h\u00f6herer BAf\u00f6G-Anspruch besteht als im Vorjahr.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_message message_box_style=&#8220;3d&#8220; style=&#8220;square&#8220;]Zum Ende des vierten Fachsemesters (ggf. auch fr\u00fcher) muss dem BAf\u00f6G-Amt zus\u00e4tzlich zum Weiterf\u00f6rderungs- bzw. Folgeantrag ein Leistungsnachweis vorgelegt werden, um weiterhin BAf\u00f6G beziehen zu k\u00f6nnen![\/vc_message][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"BAfoeG-Antragsbearbeitung_beschleunigen\">BAf\u00f6G-Antragsbearbeitung beschleunigen<\/span><\/h2>\n<p>Unvollst\u00e4ndige Antr\u00e4ge erfordern Nachfragen vom Amt und kosten dadurch wertvolle Zeit. Um die ohnehin lange Bearbeitungsdauer des BAf\u00f6G-Antrags nicht zus\u00e4tzlich zu verl\u00e4ngern, sollte man daher alle Antragsformulare und Hinweise sorgf\u00e4ltig durchlesen, um den Antrag m\u00f6glichst fehlerlos auszuf\u00fcllen. Bestenfalls sollte man dem Antrag zudem alle erforderlichen weiteren Belege (z.B. Kopie des Steuerbescheids der Eltern etc.) direkt beilegen oder sie zumindest so schnell wie m\u00f6glich nachreichen.<\/p>\n<p>Fast alle Bundesl\u00e4nder bieten Antragstellern, wie bereits erw\u00e4hnt, inzwischen die M\u00f6glichkeit die Formulare online-gest\u00fctzt auszuf\u00fcllen. Diese M\u00f6glichkeit sollte man nutzen, denn auf diese Weise werden einige Angaben bereits vorab auf Plausibilit\u00e4t gepr\u00fcft. Dadurch lassen sich Nachfragen vom Amt auf ein Minimum reduzieren oder gar g\u00e4nzlich vermeiden \u2013 und das spart Zeit![\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"Hoehe_der_BAfoeG-Foerderung\">H\u00f6he der BAf\u00f6G-F\u00f6rderung<\/span><\/h2>\n<p>Die H\u00f6he der BAf\u00f6G-F\u00f6rderung ist von diversen Faktoren abh\u00e4ngig und wird bei jedem Antrag individuell berechnet. Wer noch zu Hause bei seinen Eltern wohnt, erh\u00e4lt nat\u00fcrlich weniger Geld als jemand, der eine Wohnung finanzieren muss.<\/p>\n<p>Des Weiteren spielen auch die Einkommensverh\u00e4ltnisse der Eltern, der Geschwister sowie des Antragstellers selbst eine Rolle. In die Berechnung des BAf\u00f6G-Satzes wird also unter anderem auch mit einbezogen, ob der Antragsteller einen Nebenjob aus\u00fcbt und \u2013 falls ja \u2013 wie viel er dabei verdient.<\/p>\n<p>Die Berechnung der BAf\u00f6G-H\u00f6he ist daher kein leichtes Unterfangen. Einen groben Richtwert k\u00f6nnen <a href=\"http:\/\/www.brutto-netto-rechner.info\/bafoeg.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Online-BAf\u00f6G-Rechner<\/a> ermitteln. Allerdings kann die tats\u00e4chliche H\u00f6he der monatlichen F\u00f6rderung durchaus vom errechneten Wert abweichen. Letztlich wird die individuelle F\u00f6rderung des Antragstellers also einzig und allein vom BAf\u00f6G-Amt festgelegt.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"Hoechstdauer_der_BAfoeG-Foerderung\">H\u00f6chstdauer der BAf\u00f6G-F\u00f6rderung<\/span><\/h2>\n<p>Der BAf\u00f6G-Bezug endet normalerweise mit dem Ende der Regelstudienzeit. Nur in gut begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen ist ein BAf\u00f6G-Bezug auch noch \u00fcber die Regelstudienzeit hinaus m\u00f6glich. Wer den Studienabschluss nicht innerhalb dieser Regelstudienzeit schafft, muss das restliche Studium auf andere Art finanzieren, z.B. mit einem <a href=\"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/alternativen-zum-studentenjob\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Studienkredit<\/a>.<\/p>\n<p>Auch bei einem <a href=\"http:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/auslandsfoerderung-384.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Studium im Ausland<\/a> (innerhalb der EU und in der Schweiz) kann BAf\u00f6G f\u00fcr die gesamte Regelstudienzeit in Anspruch genommen werden. Au\u00dferhalb der EU ist ein BAf\u00f6G-Bezug jedoch f\u00fcr maximal 12 Monate bzw. bei Vorliegen besonderer Gr\u00fcnde f\u00fcr maximal zweieinhalb Jahre m\u00f6glich \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob es sich bei diesem Auslandsaufenthalt um ein komplettes Auslandsstudium oder nur um einzelne Auslandssemester handelt.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"BAfoeG-Vorschuss\">BAf\u00f6G-Vorschuss<\/span><\/h2>\n<p>Sollte die Bearbeitung des BAf\u00f6G-Antrags \u00fcberm\u00e4\u00dfig lange dauern, kann laut Gesetz (<a href=\"http:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/-51-zahlweise-282.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 51 Abs. 2 BAf\u00f6G<\/a>) ein BAf\u00f6G-Vorschuss in H\u00f6he von 80 Prozent des zu erwartenden F\u00f6rderbetrags in Anspruch genommen werden. Dies gilt jedoch nur bei einem erstmaligen Antrag und unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller den Antrag so vollst\u00e4ndig wie m\u00f6glich eingereicht hatte. Sollte der Bescheid nicht innerhalb von sechs Wochen erteilt bzw. erste BAf\u00f6G-Zahlungen nicht innerhalb von zehn Wochen m\u00f6glich sein, muss das Amt diesen Vorschuss gew\u00e4hren \u2013 allerdings l\u00e4ngstens f\u00fcr eine Dauer von vier Monaten.<\/p>\n<h3>Alternativen zum Vorschuss<\/h3>\n<h4>1. Antrag auf Vorausleistungen<\/h4>\n<p>Liegt der Fehler nicht beim Amt, sondern ist die Verz\u00f6gerung bei der Bearbeitung dadurch begr\u00fcndet, dass sich die Eltern des Antragstellers weigern Auskunft \u00fcber ihr Einkommen zu erteilen, bleibt noch die M\u00f6glichkeit eines Antrags auf Vorausleistungen (<a href=\"http:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/-36-vorausleistung-von-ausbildungsfoerderung-263.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 36 BAf\u00f6G<\/a>). Diese M\u00f6glichkeit besteht auch, falls die Eltern laut BAf\u00f6G-Bescheid etwas zum Unterhalt des Antragstellers beitragen m\u00fcssten, aber nicht zahlen. Eine Vorausleistung durch das BAf\u00f6G-Amt kann also erfolgen, wenn die Ausbildung aufgrund der Nichterf\u00fcllung der elterlichen Unterhaltspflicht gef\u00e4hrdet ist, eine Anh\u00f6rung der Eltern stattgefunden hat und die Vorausleistungen gesondert mit dem sogenannten &#8222;<a href=\"http:\/\/www.baf\u00f6g.de\/intern_v2\/system\/upload\/formblaetter\/Formblatt_8.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Formblatt 8<\/a>&#8220; schriftlich beantragt wurden.<\/p>\n<p>Der Antrag muss sp\u00e4testens bis zum Ende desjenigen Monats gestellt werden, der auf den Zugang des BAf\u00f6G-Bescheids folgt, aus dem sich der angerechnete Einkommensbetrag der Eltern ergibt. Das Amt ist dann verpflichtet den Antrag erneut zu pr\u00fcfen und vor\u00fcbergehend den errechneten Unterhaltsbetrag zu \u00fcbernehmen (abz\u00fcglich Kindergeld). Solange die Sache nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt ist, erh\u00e4lt der Antragsteller also das Geld vom Amt.<\/p>\n<p><strong>Elternunabh\u00e4ngige F\u00f6rderung<\/strong><\/p>\n<p>Kommt das BAf\u00f6G-Amt zu dem Schluss, dass die Eltern tats\u00e4chlich nicht mehr unterhaltspflichtig sind, besteht die M\u00f6glichkeit einer elternunabh\u00e4ngigen F\u00f6rderung. Hierzu m\u00fcssen in der Regel jedoch folgende Kriterien erf\u00fcllt sein:<\/p>\n<p>Der Auszubildende muss nach <a href=\"http:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/-11-umfang-der-ausbildungsfoerderung-228.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a711 Abs. 3 BAf\u00f6G<\/a>&#8230;<\/p>\n<ol>\n<li>ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen<\/li>\n<li>bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet haben<\/li>\n<li>bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres f\u00fcnf Jahre erwerbst\u00e4tig gewesen sein oder<\/li>\n<li>bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreij\u00e4hrigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer k\u00fcrzeren Ausbildung entsprechend l\u00e4nger erwerbst\u00e4tig gewesen sein.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Ein wenig Spielraum bietet sich dem BAf\u00f6G-Amt hierbei jedoch. Die elternunabh\u00e4ngige F\u00f6rderung liegt im Ermessen des Amts und wird zuweilen auch bewilligt, wenn der Antragsteller zwar eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, anschlie\u00dfend jedoch keine 36 Monate berufst\u00e4tig war.<\/p>\n<h4>2. \u00dcberbr\u00fcckung durch ARGE bzw. Jobcenter<\/h4>\n<p>Sollte euch selbst die Wartezeit bis zum Vorschuss vor finanzielle Probleme stellen, kann es hilfreich sein die ARGE bzw. das Jobcenter aufzusuchen. Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, k\u00f6nnen im Rahmen der H\u00e4rtefallregelung ein Darlehen nach <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/sgb_2\/__27.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 27 Abs. 3 Satz 1 SGB II<\/a> beantragen. Der H\u00e4rteantrag ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und setzt voraus, dass der finanzielle Engpass tats\u00e4chlich keinesfalls anderweitig \u00fcberbr\u00fcckt werden kann und die Aufnahme der Ausbildung dadurch gef\u00e4hrdet ist. Zudem darf die Situation nicht fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt worden sein, z.B. durch eine zu sp\u00e4te Antragstellung.<\/p>\n<h4>3. Verzinsliches Bankdarlehen<\/h4>\n<p>Wer kein BAf\u00f6G (mehr) erh\u00e4lt, kann alternativ ein verzinsliches Bankdarlehen in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um einen privatrechtlichen Kreditvertrag zu sehr g\u00fcnstigen Konditionen, die markt\u00fcblich nicht gew\u00e4hrt werden. Das Bankdarlehen nach <a href=\"http:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/-17-foerderungsarten-239.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 17 Abs. 3<\/a> wird gem\u00e4\u00df <a href=\"http:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/-18c-bankdarlehen-243.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 18 c BAf\u00f6G<\/a> von der Kreditanstalt f\u00fcr Wiederaufbau (KfW) vergeben.<\/p>\n<p>Die aktuellen Konditionen zum BAf\u00f6G Bankdarlehen der KfW F\u00f6rderbank k\u00f6nnt ihr <a href=\"http:\/\/www.kfw.de\/inlandsfoerderung\/Privatpersonen\/Studieren-Qualifizieren\/Finanzierungsangebote\/BAf%c3%b6G-Bankdarlehen-(170)\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> einsehen.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_message message_box_style=&#8220;3d&#8220; style=&#8220;square&#8220;]Bei Geldnot in anderen F\u00e4llen ist es ratsam, das Sozialreferat der Studierendenvertretung aufzusuchen![\/vc_message][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"BAfoeG-Antrag_zurueckziehen\">BAf\u00f6G-Antrag zur\u00fcckziehen<\/span><\/h2>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich kann ein BAf\u00f6G-Antrag auch zur\u00fcckgezogen werden. Am besten sollte dies jedoch so schnell wie m\u00f6glich erfolgen, um dem Amt nicht unn\u00f6tig Arbeit zu machen. Selbst wenn man den Bescheid bereits bekommen hat, kann innerhalb einer Widerspruchsfrist jedoch noch formlos erkl\u00e4rt werden, dass man den Antrag zur\u00fccknimmt.<\/p>\n<p>Tipp: Die R\u00fccknahme des Antrags sollte am besten schriftlich erfolgen. Den Empfang sollte man sich best\u00e4tigen lassen oder die Erkl\u00e4rung \u2013 alternativ \u2013 per Einschreiben schicken.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"BAfoeG-Rueckzahlung\">BAf\u00f6G-R\u00fcckzahlung<\/span><\/h2>\n<p>Beim BAf\u00f6G handelt es sich zu 50 Prozent um eine F\u00f6rderung des Staates, der damit die Ausbildung unterst\u00fctzt. Die andere H\u00e4lfte muss zur\u00fcckgezahlt werden, denn hierbei handelt es sich nicht um eine F\u00f6rderung, sondern um ein sogenanntes zinsloses Darlehen. Die Darlehensschuld ist jedoch auf maximal 10.010 Euro begrenzt (Stand: 2020).<\/p>\n<p>Die BAf\u00f6G-R\u00fcckzahlung beginnt in der Regel erst f\u00fcnf Jahre nach Ende der F\u00f6rderungsh\u00f6chstdauer, normalerweise in viertelj\u00e4hrlichen Raten von 390 Euro (Stand 2020). Zwischen dem Ende des Studiums und der Aufforderung zur R\u00fcckzahlung vergeht also gen\u00fcgend Zeit, um einen Job zu finden und sich im Berufsleben zu etablieren. In den meisten F\u00e4llen stellt die R\u00fcckzahlung daher auch kein Problem dar. Zumal man f\u00fcr die R\u00fcckzahlung des Darlehens insgesamt 20 Jahre Zeit hat.<\/p>\n<p>Sollte man jedoch nicht dazu in der Lage sein, das BAf\u00f6G zur\u00fcckzuzahlen, da man nur ein geringes Einkommen hat, kann eine Freistellung von der BAf\u00f6G-R\u00fcckzahlung beantragt werden. Die Freistellung gilt normalerweise f\u00fcr ein Jahr. Sie kann r\u00fcckwirkend f\u00fcr bis zu vier Monate erfolgen. Sollten sich die Einkommensverh\u00e4ltnisse oder sonstige Umst\u00e4nde \u00e4ndern, die f\u00fcr die Freistellung relevant waren, muss das Amt umgehend informiert werden.<\/p>\n<h3>Wichtige \u00c4nderungen seit der BAf\u00f6G-Reform<\/h3>\n<p>Seit der <a href=\"https:\/\/www.bmbf.de\/de\/bafoeg-reform-welche-aenderungen-sind-geplant-7319.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BAf\u00f6G-Reform Ende 2019<\/a> gilt dar\u00fcber hinaus folgende Regelung: Wer 77 Monatsraten getilgt hat, ist schuldenfrei \u2013 ganz gleich wie hoch das Darlehen urspr\u00fcnglich war. Der neue BAf\u00f6G-Tilgungsplan sieht also vor, dass die R\u00fcckzahlung des Darlehensanteils beim BAf\u00f6G im Regelfall nach 6,5 Jahren abgeschlossen ist. Wer weniger als 10.010 Euro BAf\u00f6G-Schulden hat, ist nat\u00fcrlich entsprechend fr\u00fcher fertig.<\/p>\n<p>Allen, die den Darlehensanteil trotz nachweisbaren Bem\u00fchens und Einhaltung s\u00e4mtlicher Mitwirkungspflichten im Einziehungsverfahren binnen 20 Jahren nicht wenigstens in H\u00f6he von 77 Raten tilgen k\u00f6nnen, wird die komplette (Rest-)Schuld ebenfalls erlassen. Nach 20 Jahren gibt es demnach einen klaren Schuldenschnitt f\u00fcr alle \u2013 immer vorausgesetzt, dass nicht gegen die Mitwirkungspflichten versto\u00dfen wurde.<\/p>\n<p>(Achtung: F\u00fcr Altschuldner, die ihren BAf\u00f6G-Antrag vor September 2019 gestellt haben, gelten <a href=\"https:\/\/www.bva.bund.de\/DE\/Services\/Buerger\/Schule-Ausbildung-Studium\/BAfoeG\/26_BAfoeG_AendG\/wahlrecht-ordner\/wahlrecht_node.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">andere Regelungen<\/a>!)[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"Fazit\">Fazit<\/span><\/h2>\n<p>Ein BAf\u00f6G-Antrag erfordert in der Tat ein wenig Zeit und Sorgfalt. Aber wie hei\u00dft es so sch\u00f6n: Ohne Flei\u00df kein Preis. Der Aufwand und die M\u00fche lohnen sich allemal. Schlie\u00dflich kann man sich dank des BAf\u00f6Gs den Traum vom Studium finanzieren.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<em>Denkt ihr \u00fcber einen BAf\u00f6G-Antrag nach? Oder bezieht ihr wom\u00f6glich bereits BAf\u00f6G? Lasst uns doch an euren Erfahrungen mit der Antragstellung teilhaben! Wenn ihr weitere Tipps habt, nur her damit! \ud83d\ude42<\/em>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_tta_accordion active_section=&#8220;&#8220;][vc_tta_section title=&#8220;Quellen&#8220; tab_id=&#8220;1593399567717-b1fe5957-6309&#8243;][vc_column_text]<\/p>\n<ul>\n<li>Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung (BMBF): BAf\u00f6G <a href=\"https:\/\/www.baf\u00f6g.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.baf\u00f6g.de\/<\/a> (abgerufen am 29. Juni 2020)<\/li>\n<li>Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung (BMBF): Das BAf\u00f6G er\u00f6ffnet Bildungschancen <a href=\"https:\/\/www.bmbf.de\/de\/das-bafoeg-eroeffnet-bildungschancen-878.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.bmbf.de\/de\/das-bafoeg-eroeffnet-bildungschancen-878.html<\/a> (abgerufen am 29. Juni 2020)<\/li>\n<li>Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz (BMJV): Bundesgesetz \u00fcber individuelle F\u00f6rderung der Ausbildung <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/baf_g\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/baf_g\/<\/a> (abgerufen am 29. Juni 2020)<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][\/vc_tta_accordion][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p> &#8230; <\/p>\n<p class=\"read-more-container\"><a title=\"BAf\u00f6G beantragen: Anleitung und wichtige Tipps\" class=\"read-more button\" href=\"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/bafoeg-beantragen\/#more-1781\" aria-label=\"Mehr zu BAf\u00f6G beantragen: Anleitung und wichtige Tipps\">Weiterlesen &#8230;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":1784,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[60,55],"tags":[],"wp-worthy-pixel":{"ignored":false,"public":"b41894150fe04169bd053ccfda0c8603","server":"","url":"https:\/\/vg07.met.vgwort.de\/na\/b41894150fe04169bd053ccfda0c8603"},"wp-worthy-type":"normal","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1781"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1781"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1781\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1784"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1781"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1781"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1781"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}