{"id":2108,"date":"2019-02-04T09:09:26","date_gmt":"2019-02-04T08:09:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/?p=2108"},"modified":"2021-08-10T14:41:50","modified_gmt":"2021-08-10T12:41:50","slug":"unzulaessige-fragen-im-bewerbungsgespraech","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/unzulaessige-fragen-im-bewerbungsgespraech\/","title":{"rendered":"Unzul\u00e4ssige Fragen im Bewerbungsgespr\u00e4ch: Auf diese Fragen musst du nicht antworten!"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<p class=\"bs-intro\">Bewerbungsgespr\u00e4che k\u00f6nnen ziemlich unangenehm werden. Nicht immer ist dieses Unbehagen jedoch der Nervosit\u00e4t des Bewerbers geschuldet. Hin und wieder sorgen auch Fragen des Personalers f\u00fcr betretenes Schweigen. Und zwar dann, wenn der Personaler zu privat wird und beim Versuch, den Jobkandidaten auf Herz und Nieren zu pr\u00fcfen, weit \u00fcbers Ziel hinausschie\u00dft. Denn l\u00e4ngst nicht alle Fragen sind bei einem Bewerbungsgespr\u00e4ch zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p class=\"bs-intro\">Auf welche Fragen man nicht antworten muss, verraten wir euch in diesem Artikel!<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_message message_box_style=&#8220;3d&#8220; style=&#8220;square&#8220; icon_fontawesome=&#8220;fa fa-thumbs-o-up&#8220;]<\/p>\n<h2><span id=\"Das_Wichtigste_in_Kuerze\">Das Wichtigste in K\u00fcrze<\/span><\/h2>\n<ul>\n<li>Personaler haben zwar ein weitreichendes, aber dennoch begrenztes Fragerecht<\/li>\n<li>Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt, welche Fragen erlaubt sind<\/li>\n<li>Fragen zu privaten bzw. sachfremden Inhalten sind in der Regel unzul\u00e4ssig und m\u00fcssen nicht beantwortet werden<\/li>\n<li>Stellt der Personaler eine laut Gesetz unzul\u00e4ssige Frage, hat der Arbeitnehmer das Recht zur L\u00fcge<\/li>\n<li>Ausnahme: Sind spezielle Informationen f\u00fcr den jeweiligen Job von Bedeutung und hat der Arbeitgeber daher ein berechtigtes Interesse daran, diese Informationen \u00fcber einen Bewerber zu erhalten, muss dieser die Fragen beantworten \u2013 und zwar wahrheitsgem\u00e4\u00df<\/li>\n<li>In manchen Bereichen obliegt dem Arbeitnehmer sogar eine Offenbarungspflicht, d.h. er hat ungefragt auf entsprechende Umst\u00e4nde (z.B. Vorstrafen) hinzuweisen<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_message][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<div id=\"toc_container\" class=\"no_bullets\"><p class=\"toc_title\">Inhaltsverzeichnis<\/p><ul class=\"toc_list\"><li><a href=\"#Das_Wichtigste_in_Kuerze\">Das Wichtigste in K\u00fcrze<\/a><\/li><li><a href=\"#Die_Rechtslage_Das_sagt_das_Gesetz\">Die Rechtslage: Das sagt das Gesetz<\/a><\/li><li><a href=\"#Auf_diese_Fragen_muss_man_nicht_antworten\">Auf diese Fragen muss man nicht antworten<\/a><\/li><li><a href=\"#Drei_Optionen_mit_unzulaessigen_Fragen_umzugehen\">Drei Optionen, mit unzul\u00e4ssigen Fragen umzugehen<\/a><\/li><li><a href=\"#Fazit\">Fazit<\/a><\/li><\/ul><\/div>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"Die_Rechtslage_Das_sagt_das_Gesetz\">Die Rechtslage: Das sagt das Gesetz<\/span><\/h2>\n<p>Trickfragen sind fies. Fangfragen noch viel fieser. Und dennoch greifen viele Personaler w\u00e4hrend eines Bewerbungsgespr\u00e4chs immer wieder auf Fragen zur\u00fcck, die etwas mehr Raffinesse aufweisen, um die Bewerber gr\u00fcndlich auf Herz und Nieren zu pr\u00fcfen. Ein Griff in die Trickkiste ist ja auch erlaubt. Schlie\u00dflich soll und muss der Personaler den potenziellen Jobkandidaten nat\u00fcrlich auf den Zahn zu f\u00fchlen. Dennoch k\u00f6nnen sich auch Personaler nicht alles erlauben. <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/agg\">Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<\/a> regelt eindeutig, welche Fragen unzul\u00e4ssig sind.[\/vc_column_text][vc_column_text]<\/p>\n<h3>Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz:<\/h3>\n<p>Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, &#8222;Benachteiligungen aus Gr\u00fcnden der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identit\u00e4t zu verhindern oder zu beseitigen&#8220; (\u00a7 1 des AGG). Ein besonders gro\u00dfer Anwendungsbereich des AGG ist dabei das Arbeitsrecht.<\/p>\n<p>Das AGG regelt hierbei nicht nur das Arbeitsverh\u00e4ltnis, sondern es setzt bereits w\u00e4hrend des Bewerbungsprozesses an. Denn auch im Vorstellungsgespr\u00e4ch sind die Grenzen des Erlaubten klar geregelt. Grunds\u00e4tzlich gilt: Ein Personaler darf nur nach Informationen fragen, die in Zusammenhang mit dem Job stehen oder an denen er ein berechtigtes Interesse hat.<\/p>\n<p>Das AGG sch\u00fctzt also die Pers\u00f6nlichkeitsrechte des Bewerbers. Unzul\u00e4ssige Fragen m\u00fcssen aus juristischer Sicht daher nicht beantwortet werden \u2013 zumindest nicht wahrheitsgem\u00e4\u00df. Da die Nichtbeantwortung einer Frage unter Umst\u00e4nden eine Benachteiligung im Bewerbungsprozess zur Folge haben kann, besteht laut Gesetz hier das Recht zur L\u00fcge.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind folgende Fragen unzul\u00e4ssig:<\/p>\n<ul>\n<li>Fragen zur Familienplanung<\/li>\n<li>Fragen zur gesundheitlichen Situation<\/li>\n<li>Fragen zu privaten Ansichten<\/li>\n<li>generell Fragen zum Privatleben<\/li>\n<li>Fragen zum Alter<\/li>\n<li>Fragen zur ethnischen Herkunft<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es gibt jedoch Ausnahmen. Hat der Arbeitgeber ein gesteigertes berechtigtes Interesse daran, spezielle Ausk\u00fcnfte \u00fcber einen Bewerber zu erhalten, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber diese Informationen (ggf. sogar ungefragt) mitzuteilen. Sind bestimmte Information also f\u00fcr den jeweiligen Job relevant, darf der Personaler auch diese normalerweise unzul\u00e4ssigen Fragen stellen.<\/p>\n<p>Als Beispiel: Wer einen Job als Bankangestellter oder Kassierer anstrebt, kann durchaus zu privaten Umst\u00e4nden wie den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen, insbesondere Schulden befragt werden. Auch m\u00f6gliche Vorstrafen m\u00fcssen zuweilen offen gelegt werden. Juristen oder angehenden Polizeibeamte m\u00fcssen bei einer Bewerbung in solchen F\u00e4llen sogar einer Offenbarungspflicht nachkommen. Hier gilt das Recht zur L\u00fcge somit explizit nicht.<\/p>\n<p>Klingt kompliziert? Das mag sein! Schlie\u00dflich gilt auch beim AGG: Ausnahmen best\u00e4tigen die Regel. Im Folgenden versuchen wir daher noch einmal Licht ins Dunkel zu bringen![\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"Auf_diese_Fragen_muss_man_nicht_antworten\">Auf diese Fragen muss man nicht antworten<\/span><\/h2>\n<p>Die Regelungen des AGG sind nicht immer eindeutig und bieten einen gewissen Spielraum, dennoch gibt es gewisse Faustregeln, die man sich merken sollte. Folgende Fragen gelten normalerweise als unzul\u00e4ssig:<\/p>\n<h3>1.) Fragen zur Familienplanung<\/h3>\n<p>Bewerber sind nicht verpflichtet, Fragen zum Familienstand, zur sexuellen Neigung, zu einer eventuell bestehenden Schwangerschaft oder zum Kinderwunsch zu beantworten. Auch \u00fcber die T\u00e4tigkeit des Partners braucht man keine Auskunft zu geben. Das gilt in gleicher Weise f\u00fcr Angaben zu anderen Familienmitgliedern oder Verwandten. Hier hat der Arbeitgeber kein rechtlich legitimiertes Interesse daran, diese Informationen einzuholen.<\/p>\n<p>Will ein Personaler also z.B. wissen, ob man vorhat in den n\u00e4chsten zwei Jahren ein Kind zu bekommen, darf man getrost zu einer L\u00fcge greifen und &#8222;Nein&#8220; sagen, auch wenn der Kinderwunsch besteht.<\/p>\n<h3>2.) Fragen zur gesundheitlichen Situation<\/h3>\n<p>Auch Fragen zur gesundheitlichen Situation sind unzul\u00e4ssig. Der Bewerber muss weder zu seinem derzeitigen Gesundheitszustand noch zu einer eventuell vorhandenen Behinderung noch zu vergangenen Erkrankungen Auskunft geben. Auch zu Fragen bez\u00fcglich m\u00f6glicher schwerer Krankheiten in der Familie muss sich ein Bewerber nicht \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p>Ausnahmen ergeben sich hierbei jedoch, wenn der Arbeitgeber aufgrund der speziellen Anforderungen des Jobs berechtigte Zweifel an der Eignung des Bewerbers hat.<\/p>\n<p>Sollte eine Krankheit die Eignung des Bewerbers f\u00fcr den Job auf Dauer oder aber in regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrenden Abst\u00e4nden erheblich beeintr\u00e4chtigen oder sollte ein Bewerber eine ansteckende Erkrankung haben und besteht somit die Gefahr, dass er andere Kollegen oder Kunden gef\u00e4hrden k\u00f6nnte, obliegt dem Bewerber sogar eine Offenbarungspflicht. Hier muss der Bewerber dem Arbeitgeber also Auskunft dar\u00fcber geben, auch ohne gefragt zu werden.<\/p>\n<h3>3.) Fragen zu privaten Ansichten<\/h3>\n<p>Wie bereits erw\u00e4hnt steht jedem Arbeitnehmer eine sch\u00fctzenswerte Privatsph\u00e4re zu, zu der er keine Auskunft erteilen muss. Ein Bewerber ist daher in der Regel nicht verpflichtet, auf Fragen zu seinen privaten Ansichten zu antworten. Derartige Fragen w\u00e4ren z.B. Fragen zur Religion und Konfession, zu einer Parteizugeh\u00f6rigkeit oder zur Gewerkschaftszugeh\u00f6rigkeit.<\/p>\n<p>Ausnahmen ergeben sich hierbei jedoch bei konfessionellen oder parteipolitischen Arbeitgebern.<\/p>\n<h3>4.) Generell Fragen zum Privatleben<\/h3>\n<p>Fragen zum Privatleben sind generell unzul\u00e4ssig. Hierzu z\u00e4hlen auch Fragen zu Vorstrafen, Straftaten oder Gef\u00e4ngnisaufenthalten sowie zu einer m\u00f6glichen Verschuldung und\/oder zu den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen in der Familie.<\/p>\n<p>Ausnahmen bilden hierbei Stellenausschreibungen f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte. Hier besteht besonderes und auch berechtigtes Interesse an einer wahrheitsgem\u00e4\u00dfen Beantwortung der Frage nach den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen. Ist f\u00fcr die zu besetzende Stelle also ein besonderes Ma\u00df an Vertrauen erforderlich und hat der Arbeitgeber daher ein begr\u00fcndetes Interesse an den wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen des Arbeitnehmers, darf die Frage nach den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen gestellt werden. Dies ist z.B. auch dann der Fall, wenn der Bewerber in der angestrebten T\u00e4tigkeit entweder mit Geld umgehen muss oder die Gefahr der Bestechung gegeben ist.<\/p>\n<p>Die Frage nach einer Vorstrafe kann unter Umst\u00e4nden ebenfalls zul\u00e4ssig sein. Und zwar dann, wenn die Vorstrafe f\u00fcr den entsprechenden Arbeitsplatz relevant ist. So darf ein Taxi-Fahrer etwa nach Verkehrsdelikten oder ein Kassierer nach Strafen wegen Verm\u00f6gensdelikten gefragt werden, ein sich bewerbender Erzieher aber beispielsweise nicht.<\/p>\n<p>Wurde ein Bewerber bereits zu einer Haftstrafe verurteilt, besteht sogar eine Offenbarungspflicht.<\/p>\n<h3>5.) Fragen zum Alter<\/h3>\n<p>Das AGG verbietet ausdr\u00fccklich die Diskriminierung aus Gr\u00fcnden des Alters. Fragen nach dem Alter sind daher generell unzul\u00e4ssig. Fragen nach der beruflichen Erfahrung des Bewerbers, die nat\u00fcrlich entsprechend auch R\u00fcckschl\u00fcsse auf das Alter zulassen, sind jedoch wiederum erlaubt und m\u00fcssen wahrheitsgem\u00e4\u00df beantwortet werden.<\/p>\n<h3>6.) Fragen zur ethnischen Herkunft<\/h3>\n<p>Das AGG verbietet eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Gezielte Fragen nach der Herkunft sind somit unzul\u00e4ssig. Fragen nach der Muttersprache bzw. allgemein nach den Sprachkenntnissen des Arbeitnehmers hingegen sind erlaubt \u2013 auch wenn sie nat\u00fcrlich durchaus R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Herkunft zulassen.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"Drei_Optionen_mit_unzulaessigen_Fragen_umzugehen\">Drei Optionen, mit unzul\u00e4ssigen Fragen umzugehen<\/span><\/h2>\n<p>L\u00e4ngst nicht alle Personaler halten sich an die Vorgaben des AGG. Daher tauchen unzul\u00e4ssige Fragen immer wieder in Vorstellungsgespr\u00e4chen auf. Um dennoch nicht ins Trudeln zu geraten, ist es wichtig, richtig auf solche unerlaubten Fragen zu reagieren. Hierzu gibt es verschiedene M\u00f6glichkeiten:<\/p>\n<h3>1.) Das Spiel mitspielen und antworten<\/h3>\n<p>Stellt der Personaler eine unzul\u00e4ssige Frage, ist es die einfachste M\u00f6glichkeit, das Spiel einfach mitzuspielen und die Frage normal zu beantworten. Hierbei ist es nat\u00fcrlich jedem selbst \u00fcberlassen, ob er die Wahrheit sagen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Wer auf eine unzul\u00e4ssige Frage antwortet \u2013 ob wahrheitsgem\u00e4\u00df oder nicht \u2013 verschafft sich den Vorteil, dass das Gespr\u00e4ch im Anschluss vermutlich wie bisher weiterlaufen wird. Der Gespr\u00e4chspartner f\u00fchlt sich nicht auf den Schlips getreten, die Atmosph\u00e4re bleibt ungetr\u00fcbt.<\/p>\n<h3>2.) Auf den Fehler hinweisen<\/h3>\n<p>Eine weitere M\u00f6glichkeit ist es, die unzul\u00e4ssige Frage direkt anzusprechen. Am besten gelingt das, indem man den Personaler h\u00f6flich fragt, was z.B. die Familienplanung mit der Aus\u00fcbung der T\u00e4tigkeit zu tun hat, um die man sich bewirbt. Das kostet sicherlich etwas \u00dcberwindung und kann ggf. nach hinten losgehen. Es kann den Personaler aber auch beeindrucken.<\/p>\n<h3>3.) Konsequenzen ziehen<\/h3>\n<p>Stellt der Personaler eine unzul\u00e4ssige Frage nach der n\u00e4chsten, spricht das nicht unbedingt f\u00fcr ihn und somit auch nicht gerade f\u00fcr das Unternehmen, das er vertritt. In diesem Fall ist es durchaus legitim, noch w\u00e4hrend des Gespr\u00e4chs Konsequenzen zu ziehen. Wer m\u00f6chte schon f\u00fcr eine Firma arbeiten, die derart engstirnig ist und die Privatsph\u00e4re der Mitarbeiter nicht respektiert!?<\/p>\n<p>In diesem Fall sollte man sich f\u00fcr das Gespr\u00e4ch bedanken, aber die Unterhaltung beenden. Hat es der Personaler eindeutig \u00fcbertrieben und einen offensichtlich mit den gestellten Fragen diskriminiert, kann im Anschluss sogar eine Klage in Betracht gezogen werden.<\/p>\n<h3>Generell gilt:<\/h3>\n<p>Es bleibt jedem Bewerber selbst \u00fcberlassen, ob er auf eine unzul\u00e4ssige Frage antworten m\u00f6chte oder nicht. Auch, inwiefern die Frage wahrheitsgem\u00e4\u00df oder mit einer L\u00fcge beantwortet wird, liegt im Ermessen jedes einzelnen Bewerbers. Da es unter Umst\u00e4nden jedoch von Nachteil sein kann, nicht auf eine Frage zu antworten, entscheiden sich viele Bewerber f\u00fcr die L\u00fcge. Andere wiederum sind der Meinung, dass es notwendig ist, bereits im Bewerbungsgespr\u00e4ch klare Grenzen zu ziehen.<\/p>\n<p>Ganz gleich, f\u00fcr welche M\u00f6glichkeit man sich entscheidet, es ist stets wichtig, gelassen zu bleiben und sich von einer unzul\u00e4ssigen Frage nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. Am besten \u00fcberlegt man sich daher bereits im Vorfeld des Bewerbungsgespr\u00e4ches, wie man mit einer solchen Frage umgeht.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"Fazit\">Fazit<\/span><\/h2>\n<p>Das Privatleben eines Bewerbers ist f\u00fcr den Arbeitgeber grunds\u00e4tzlich tabu. Als Arbeitnehmer hat man eine sch\u00fctzenswerte Privatsph\u00e4re, deren Inhalte man laut dem AGG nicht mit dem Arbeitgeber teilen muss. Bei einem Bewerbungsgespr\u00e4ch darf daher nicht nach privaten oder sachfremden Inhalten gefragt werden. Da Ausnahmen jedoch auch hier die Regel best\u00e4tigen, sollten Bewerber ihre Rechte kennen und ggf. auch Grenzen setzen. Wo diese Grenzen liegen, bleibt jedoch jedem selbst \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>Wichtig ist es jedoch, sich vor Augen zu f\u00fchren, dass man sich auch als Jobsuchender l\u00e4ngst nicht alles gefallen lassen muss![\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_tta_accordion active_section=&#8220;&#8220;][vc_tta_section title=&#8220;Quellen&#8220; tab_id=&#8220;1593139940607-d7951e88-bb34&#8243;][vc_column_text]<\/p>\n<ul>\n<li>Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz (BMJV): Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/agg\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/agg\/<\/a> (abgerufen am 26. Juni 2020)<\/li>\n<li>Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Was Arbeitgeber fragen (d\u00fcrfen) <a href=\"http:\/\/www.antidiskriminierungsstelle.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/publikationen\/Expertisen\/Bewerbungsgespraeche.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">http:\/\/www.antidiskriminierungsstelle.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/publikationen\/Expertisen\/Bewerbungsgespraeche.pdf<\/a> (abgerufen am 26. Juni 2020)<\/li>\n<li>MONSTER.de: Vorstellungsgespr\u00e4ch: Verbotene Fragen <a href=\"https:\/\/www.monster.de\/mitarbeiter-finden\/recruiting-tipps\/einstellungsverfahren\/bewerberauswahl\/vorstellungsgespraech-verbotene-fragen-35739\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.monster.de\/mitarbeiter-finden\/recruiting-tipps\/einstellungsverfahren\/bewerberauswahl\/vorstellungsgespraech-verbotene-fragen-35739\/<\/a> (abgerufen am 26. Juni 2020)<\/li>\n<li>impulse.de: Unzul\u00e4ssige Fragen im Vorstellungsgespr\u00e4ch: Diese Fragen m\u00fcssen Sie sich verkneifen <a href=\"https:\/\/www.impulse.de\/recht-steuern\/rechtsratgeber\/unzulaessige-fragen-vorstellungsgespraech\/7086105.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.impulse.de\/recht-steuern\/rechtsratgeber\/unzulaessige-fragen-vorstellungsgespraech\/7086105.html<\/a> (abgerufen am 26. Juni 2020)<\/li>\n<li>StepStone: Unzul\u00e4ssige Fragen im Bewerbungsgespr\u00e4ch <a href=\"https:\/\/www.stepstone.at\/Karriere-Bewerbungstipps\/unzulassige-fragen-im-bewerbungsgesprach\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.stepstone.at\/Karriere-Bewerbungstipps\/unzulassige-fragen-im-bewerbungsgesprach\/<\/a> (abgerufen am 26. Juni 2020)<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][\/vc_tta_accordion][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p> &#8230; <\/p>\n<p class=\"read-more-container\"><a title=\"Unzul\u00e4ssige Fragen im Bewerbungsgespr\u00e4ch: Auf diese Fragen musst du nicht antworten!\" class=\"read-more button\" href=\"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/unzulaessige-fragen-im-bewerbungsgespraech\/#more-2108\" aria-label=\"Mehr zu Unzul\u00e4ssige Fragen im Bewerbungsgespr\u00e4ch: Auf diese Fragen musst du nicht antworten!\">Weiterlesen &#8230;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2109,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[55],"tags":[],"wp-worthy-pixel":{"ignored":false,"public":"ca47af4305c142e499bb845a6f4bd0a3","server":"","url":"https:\/\/vg03.met.vgwort.de\/na\/ca47af4305c142e499bb845a6f4bd0a3"},"wp-worthy-type":"normal","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2108"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2108"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2108\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2109"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2108"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2108"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2108"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}