{"id":2284,"date":"2019-03-14T17:31:24","date_gmt":"2019-03-14T16:31:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/?p=2284"},"modified":"2021-08-10T14:46:04","modified_gmt":"2021-08-10T12:46:04","slug":"steuertipps-fuer-studenten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/steuertipps-fuer-studenten\/","title":{"rendered":"Die besten Steuertipps f\u00fcr Studenten"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<p class=\"bs-intro\">Als Student ist man chronisch knapp bei Kasse. Klar, dass man da kein Geld zu verschenken hat. Damit ihr m\u00f6glichst viel von eurem hart erarbeiteten Geld behalten k\u00f6nnt, haben wir im Folgenden die besten Steuertipps f\u00fcr euch!<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row color=&#8220;&#8220; message_box_style=&#8220;3d&#8220; style=&#8220;square&#8220; message_box_color=&#8220;info&#8220; icon_type=&#8220;fontawesome&#8220; icon_fontawesome=&#8220;fa fa-thumbs-o-up&#8220; icon_monosocial=&#8220;vc-mono vc-mono-fivehundredpx&#8220; icon_openiconic=&#8220;&#8220; icon_typicons=&#8220;&#8220; icon_entypo=&#8220;&#8220; icon_linecons=&#8220;&#8220; icon_pixelicons=&#8220;&#8220;][vc_column][vc_column_text]<div id=\"toc_container\" class=\"no_bullets\"><p class=\"toc_title\">Inhaltsverzeichnis<\/p><ul class=\"toc_list\"><li><a href=\"#Das_Wichtigste_in_Kuerze\">Das Wichtigste in K\u00fcrze<\/a><\/li><li><a href=\"#Steuerrecht_Das_gilt_fuer_Studenten\">Steuerrecht: Das gilt f\u00fcr Studenten<\/a><\/li><li><a href=\"#Die_besten_Steuertipps_fuer_Studenten\">Die besten Steuertipps f\u00fcr Studenten<\/a><\/li><li><a href=\"#Fazit\">Fazit<\/a><\/li><li><a href=\"#_Update_Das_Urteil_des_Bundesverfassungsgerichts\">! Update: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts !\n<\/a><\/li><\/ul><\/div>\n[\/vc_column_text][vc_message message_box_style=&#8220;3d&#8220; style=&#8220;square&#8220; icon_fontawesome=&#8220;fa fa-thumbs-o-up&#8220;]<\/p>\n<h2><span id=\"Das_Wichtigste_in_Kuerze\">Das Wichtigste in K\u00fcrze<\/span><\/h2>\n<ul>\n<li>Der j\u00e4hrliche Freibetrag f\u00fcr Studenten betr\u00e4gt 9.408 Euro (Stand: 2020)<\/li>\n<li>Grunds\u00e4tzlich lassen sich alle Studien- und Ausbildungskosten absetzen<\/li>\n<li>Das Finanzamt unterscheidet jedoch zwischen verschiedenen Studien- bzw. Ausbildungsszenarien<\/li>\n<li>Studenten in Erstausbildung ohne (oder nur geringes) Einkommen k\u00f6nnen die anfallenden Kosten als Sonderausgaben absetzen; Studenten in Erstausbildung mit Einkommen (z.B. duales Studium) oder in Zweitausbildung k\u00f6nnen Werbungskosten geltend machen<\/li>\n<li>Der Unterschied: Werbungskosten k\u00f6nnen im Rahmen eines Verlustvortrags mit den Eink\u00fcnften aus sp\u00e4teren Jahren verrechnet werden \u2013 Sonderausgaben nicht<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_message][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"Steuerrecht_Das_gilt_fuer_Studenten\">Steuerrecht: Das gilt f\u00fcr Studenten<\/span><\/h2>\n<p>Ein Student ohne Nebeneinkommen ist grunds\u00e4tzlich nicht verpflichtet eine Steuererkl\u00e4rung einzureichen. Auch Studenten, die neben dem Studium einen Minijob aus\u00fcben, also ein Einkommen von 450 Euro monatlich aufweisen, m\u00fcssen keine Steuererkl\u00e4rung abgeben. Erst wenn das Einkommen den j\u00e4hrlichen Freibetrag f\u00fcr Studenten von 9.408 Euro (Stand: 2020) \u00fcbersteigt, ist man auch als Student verpflichtet, die Steuererkl\u00e4rung abzugeben.<\/p>\n<p>Dennoch raten Experten Studenten dazu, ihre Steuer zu machen \u2013 auch wenn kein oder nur ein geringes Einkommen vorliegt. Denn auch als Student mit keinem beziehungsweise einem geringen Einkommen l\u00e4sst sich unter Umst\u00e4nden Geld sparen \u2013 zwar nicht unmittelbar, aber gegebenenfalls sp\u00e4ter.[\/vc_column_text][vc_column_text]<\/p>\n<h3>Welche Kosten k\u00f6nnen Studenten absetzen?<\/h3>\n<p>Dem <a href=\"http:\/\/www.vlh.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)<\/a> zufolge lassen sich alle Studien- und Ausbildungskosten von der Steuer absetzen \u2013 sofern bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. Absetzbar sind also zum Beispiel:<\/p>\n<ul>\n<li>die Kosten f\u00fcr eine Unterbringung am ausw\u00e4rtigen Studienort (Miete, Nebenkosten, Mehraufwendungen et cetera)<\/li>\n<li>die Fahrtkosten zur Uni oder zur Fachhochschule<\/li>\n<li>die Studien-, Semester-, Lehrgangs-, Pr\u00fcfungs- und Zulassungsgeb\u00fchren<\/li>\n<li>die Aufwendungen f\u00fcr Arbeitsmittel, die man f\u00fcr das Studium ben\u00f6tigt (Computer, Fachliteratur, B\u00fcromaterialien et cetera)<\/li>\n<li>Versicherungen zur Gesundheitsvorsorge und Einkommensabsicherung (Kranken-, Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunf\u00e4higkeits- oder Rentenversicherung).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Des Weiteren k\u00f6nnen auch die Zinsen f\u00fcr ein Bildungsdarlehen (zum Beispiel BAf\u00f6G) sowie Reise-, \u00dcbernachtungs- und Verpflegungskosten f\u00fcr gegebenenfalls vorgeschriebene Studienreisen, Exkursionen oder Praktika geltend gemacht werden. Unter Umst\u00e4nden k\u00f6nnen sogar die Aufwendungen f\u00fcr Auslandssemester steuerlich abgesetzt werden.<\/p>\n<p>Klingt also zun\u00e4chst einmal alles recht positiv. Aber: Wie so h\u00e4ufig im Leben liegt auch hier der Teufel im Detail. Die M\u00f6glichkeiten, tats\u00e4chlich Kosten abzusetzen, unterscheiden sich nach der aktuellen Rechtslage je nach Studien- beziehungsweise Ausbildungsszenario n\u00e4mlich erheblich.<\/p>\n<h3>Diese Studien- beziehungsweise Ausbildungsszenarien unterscheidet das Finanzamt:<\/h3>\n<p><strong>Szenario 1: Erstausbildung ohne (oder nur geringes) Einkommen<\/strong><\/p>\n<p>Im Falle einer Erstausbildung ohne Einkommen k\u00f6nnen Studenten h\u00f6chstens 6.000 Euro Studienkosten als Sonderausgaben pro Jahr absetzen \u2013 und zwar immer nur in dem Jahr, in dem sie entstanden sind.<\/p>\n<p><strong>Szenario 2: Erstausbildung plus Einkommen<\/strong><\/p>\n<p>Im Falle einer Erstausbildung plus Einkommen (zum Beispiel bei einem dualen Studium) k\u00f6nnen die Kosten f\u00fcr die Ausbildung als Werbungskosten abgesetzt und in k\u00fcnftige Jahre vorgetragen werden.<\/p>\n<p><strong>Szenario 3: Zweitausbildung<\/strong><\/p>\n<p>Im Falle einer Zweitausbildung k\u00f6nnen ebenfalls alle anfallenden Kosten als Werbungskosten abgesetzt und in k\u00fcnftige Jahre vorgetragen werden.<\/p>\n<h3>Der Unterschied dieser Szenarien laut aktueller Rechtslage:<\/h3>\n<p>Bei den Ausgaben rund um das Studium in Szenario 1 handelt es sich rechtlich gesehen um Sonderausgaben, in den Szenarien 2 und 3 hingegen um Werbungskosten. <strong>Wohingegen Werbungskosten unbegrenzt in die Steuererkl\u00e4rung ein- und in kommende Jahre vorgetragen werden k\u00f6nnen, gilt das f\u00fcr Sonderausgaben nicht.<\/strong><\/p>\n<p>Anders als Werbungskosten k\u00f6nnen Sonderausgaben also nicht im Rahmen eines sogenannten Verlustvortrags mit den Eink\u00fcnften aus sp\u00e4teren Jahren verrechnet werden. Steuernsparen geht in diesem Fall nur sofort \u2013 oder eben gar nicht. Werbungskosten hingegen verfallen nicht. Sie k\u00f6nnen auch in sp\u00e4teren Jahren zum Steuern sparen genutzt werden. Sobald man dann etwas verdient, k\u00f6nnen diese Verluste von den Steuern abgesetzt werden.<\/p>\n<h3>Zwischenfazit:<\/h3>\n<p>Nach aktueller Lage (<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/__9.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 9 Abs. 6 Einkommenssteuergesetz<\/a>) k\u00f6nnen die Kosten f\u00fcr ein Studium nur dann als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn eines der folgenden Kriterien erf\u00fcllt ist:<\/p>\n<ul>\n<li>Vor dem Studium wurde bereits eine Berufsausbildung (von mindestens 12 Monaten) absolviert<\/li>\n<li>Es handelt sich um ein duales Studium mit gleichzeitiger Ausbildung<\/li>\n<li>Es wurde bereits ein anderes Studium als Erstausbildung absolviert<\/li>\n<li>Das Studium findet im Rahmen eines Dienstverh\u00e4ltnisses statt (zum Beispiel ein <a href=\"http:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/studium-bei-der-bundeswehr\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundeswehrstudium<\/a>)<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr viele Studenten ist jedoch das oben genannte Szenario 1 die Realit\u00e4t. Da sie sich in einer Erstausbildung ohne (oder nur geringes) Einkommen befinden, k\u00f6nnen sie ihre Kosten lediglich als Sonderausgaben angeben. Und diese k\u00f6nnen \u2013 im Unterschied zu Werbungskosten \u2013 eben nicht r\u00fcckwirkend Jahre sp\u00e4ter von der Steuer abgesetzt werden. Dennoch kann sich eine Steuererkl\u00e4rung auch f\u00fcr Studenten in Erstausbildung lohnen.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"Die_besten_Steuertipps_fuer_Studenten\">Die besten Steuertipps f\u00fcr Studenten<\/span><\/h2>\n<h3>Steuertipp 1: Unklare Rechtslage nutzen und Ausgaben als Werbungskosten, nicht als Sonderausgaben eintragen<\/h3>\n<p>Experten erachten es schon lange als verfassungsrechtlich bedenklich, dass steuerrechtlich zwischen einer Erst- und einer Zweitausbildung unterschieden wird. Im Jahr 2014 schloss sich der Bundesfinanzhof (BFH) dieser Meinung an. Dass die Kosten der Erstausbildung im Gegensatz zu den Kosten der Zweitausbildung als Sonderausgaben eingestuft werden, mit all den genannten Nachteilen, bewertete der BFH als nicht rechtens (<a href=\"https:\/\/juris.bundesfinanzhof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/druckvorschau.py?Gericht=bfh&amp;Art=en&amp;nr=30696\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Az. VI R 2\/12, VI R 8\/12<\/a>). Nun liegt es an den Richtern des Bundesverfassungsgerichts eine endg\u00fcltige Entscheidung zu f\u00e4llen.<\/p>\n<p>Diese rechtlich unklare Situation k\u00f6nnen Studenten in Erstausbildung ohne Einkommen f\u00fcr sich nutzen. Experten raten dazu, alle Nachweise und Belege rund um die Ausbildungskosten zu sammeln und diese Ausgaben \u2013 trotz der aktuellen Rechtslage \u2013 nicht als Sonderausgaben, sondern als Werbungskosten in die Steuererkl\u00e4rung einzutragen. Zwar werden die Finanz\u00e4mter dieses Vorgehen in den Steuerbescheiden mit Verweis auf die gegenw\u00e4rtige Rechtsauffassung aktuell ablehnen. Je nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts k\u00f6nnten die Studenten jedoch nachtr\u00e4glich von dem Steuerbescheid profitieren. Das Finanzamt darf n\u00e4mlich erst endg\u00fcltig nein (oder ja) sagen, wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Der Steuerbescheid ist insoweit offen oder vorl\u00e4ufig.<\/p>\n<p>Fehlt im Steuerbescheid der Vorl\u00e4ufigkeitsvermerk, sollte innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Experten empfehlen, hierbei gezielt auf die beim Bundesverfassungsgericht anh\u00e4ngigen Verfahren (Az. 2 BvL 22\/14, 2 BvL 23\/14, 2 BvL 24\/14 2 BvL 25\/14, 2 BvL 26\/14 und 2 BvL 27\/14) zu verweisen.<\/p>\n<p>Entscheidet das Bundesverfassungsgericht letztlich im Sinne der Studenten, k\u00f6nnen alle, die eine Steuererkl\u00e4rung eingereicht und die Kosten als Werbungskosten deklariert haben, auch r\u00fcckwirkend von einem solchen Urteil profitieren. Dann n\u00e4mlich muss das Finanzamt die Kosten f\u00fcr die Erstausbildung au\u00dferhalb eines Dienstverh\u00e4ltnisses r\u00fcckwirkend als Werbungskosten werten. Und die Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten der Erstauszubildenden entscheidet, stehen gut. Zumal sich auch die <a href=\"http:\/\/www.brak.de\/zur-rechtspolitik\/stellungnahmen-pdf\/stellungnahmen-deutschland\/2018\/april\/stellungnahme-der-brak-2018-11.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesrechtsanwaltskammer<\/a> bereits offiziell der Ansicht des BFH angeschlossen hat, der den Abzug lediglich als Sonderausgaben f\u00fcr verfassungswidrig h\u00e4lt.<\/p>\n<h3>Steuertipp 2: Alt-Verluste sichern<\/h3>\n<p>Wer noch keine Steuererkl\u00e4rung abgegeben hat, kann ebenfalls noch von der unklaren Rechtslage profitieren und sich Alt-Verluste sichern. Es gibt n\u00e4mlich eine siebenj\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist. Reicht man f\u00fcr diese Jahre eine Steuererkl\u00e4rung ein und verzeichnet die Angaben f\u00fcr das Studium darin nicht als Sonderausgaben, sondern als Werbungskosten, kann man ebenfalls noch von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts profitieren. Die festgestellten Verluste k\u00f6nnen dann ebenfalls mit sp\u00e4teren positiven Eink\u00fcnften verrechnet werden.<\/p>\n<h3>Steuertipp 3: Wer keine Belege gesammelt hat, kann Pauschalen nutzen<\/h3>\n<p>Wer von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts profitieren und die siebenj\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist nutzen m\u00f6chte, um sich Alt-Verluste zu sichern, aber keine Belege gesammelt hat, kann von Pauschalen profitieren. F\u00fcr viele Kosten, die w\u00e4hrend der Ausbildung anfallen, gibt es solche Pauschalen, die auch ohne Belege geltend gemacht werden k\u00f6nnen (zum Beispiel 240 Euro pro Jahr f\u00fcr Telefon\/Internet, 820 Euro f\u00fcr Umzug, 110 Euro pro Jahr Arbeitsmittelpauschale et cetera). Dank dieser Pauschalen ist eine Steuererkl\u00e4rung auch ohne das Einreichen von Belegen m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Experten raten jedoch dazu, alle Ausgabenbelege zu sammeln und aufzubewahren. Denn nur dann k\u00f6nnen auch tats\u00e4chlich h\u00f6her entstandene Kosten \u00fcber den Pauschalen ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<h3>Steuertipp 4: WG-Zimmer als Werbungskosten absetzen (Prinzip der doppelten Haushaltsf\u00fchrung)<\/h3>\n<p>Wer sein WG-Zimmer unter Werbungskosten statt unter Sonderausgaben absetzt, erh\u00e4lt mehr Geld zur\u00fcck. Die Voraussetzung: Man muss einen Hauptwohnsitz haben und dort mindestens 10 Prozent der anfallenden Kosten (Miete, Nebenkosten et cetera) selber bezahlen. In diesem Fall greift das Prinzip der doppelten Haushaltsf\u00fchrung und das WG-Zimmer kann unter Werbungskosten verbucht werden.<\/p>\n<p>Wichtig: Das Finanzamt forscht hier genau nach. Die Unkostenbeitr\u00e4ge m\u00fcssen per Kontoauszug nachweisbar sein. Des Weiteren ben\u00f6tigt man eine Meldebescheinigung \u00fcber den Erstwohnsitz, Rechnungen \u00fcber Bahntickets oder Tankquittungen und die Wohnung muss durchschnittlich rund 2-mal pro Monat aufgesucht werden.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"Fazit\">Fazit<\/span><\/h2>\n<p>Es lohnt sich aktuell auf jeden Fall, eine Steuererkl\u00e4rung einzureichen \u2013 auch f\u00fcr Studenten in Erstausbildung ohne oder nur mit geringem E\u00ednkommen. Denn unter Umst\u00e4nden zahlt sich der Aufwand in naher Zukunft aus, wenn das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Studenten in Erstausbildung entscheidet.<\/p>\n<p>F\u00fcr Studenten in Zweitausbildung lohnt sich eine Steuererkl\u00e4rung ohnehin \u2013 selbst wenn sie bisher keine Eink\u00fcnfte haben. Sie k\u00f6nnen bereits heute nach aktueller Rechtslage Werbungskosten geltend machen und den steuerlichen Verlust als Steuerbonus vermerken lassen. Dieser Verlust kann im sp\u00e4teren Berufsleben eingel\u00f6st werden.[\/vc_column_text][vc_column_text]<\/p>\n<h2><span id=\"_Update_Das_Urteil_des_Bundesverfassungsgerichts\"><strong><mark class=\"bs-highlight bs-highlight-default\">! Update: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts !<br \/>\n<\/mark><\/strong><\/span><\/h2>\n<p><strong><mark class=\"bs-highlight bs-highlight-default\">Inzwischen liegt das <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2020\/bvg20-002.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil des Bundesverfassungsgerichts<\/a> vor. Entgegen der Erwartungen vieler Experten best\u00e4tigte das Bundesverfassungsgericht das geltende Recht. Die Kosten f\u00fcr die erste Ausbildung k\u00f6nnen weiterhin nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.<\/mark><\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_tta_accordion active_section=&#8220;&#8220;][vc_tta_section title=&#8220;Quellen&#8220; tab_id=&#8220;1592995625406-e3f2e1c1-4b61&#8243;][vc_column_text]<\/p>\n<ul>\n<li>Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz (BMJV): Einkommensteuergesetz (EStG) <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/estg\/index.html<\/a> (abgerufen am 24. Juni 2020)<\/li>\n<li>ARD-alpha Bildungskanal: Steuertipps f\u00fcr Studierende: Ran an die Steuererkl\u00e4rung! <a href=\"https:\/\/www.br.de\/fernsehen\/ard-alpha\/sendungen\/campus\/campus-magazin-steuererklaerung-studenten-102.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.br.de\/fernsehen\/ard-alpha\/sendungen\/campus\/campus-magazin-steuererklaerung-studenten-102.html<\/a> (abgerufen am 24. Juni 2020)<\/li>\n<li>WirtschaftsWoche: Steuertipps und -tricks: So schaffen Sie die maximale Steuerr\u00fcckzahlung <a href=\"https:\/\/www.wiwo.de\/finanzen\/steuern-recht\/steuertipps-und-tricks-familien-und-studenten\/8022896-3.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">https:\/\/www.wiwo.de\/finanzen\/steuern-recht\/steuertipps-und-tricks-familien-und-studenten\/8022896-3.html<\/a> (abgerufen am 24. Juni 2020)<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][\/vc_tta_accordion][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p> &#8230; <\/p>\n<p class=\"read-more-container\"><a title=\"Die besten Steuertipps f\u00fcr Studenten\" class=\"read-more button\" href=\"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/steuertipps-fuer-studenten\/#more-2284\" aria-label=\"Mehr zu Die besten Steuertipps f\u00fcr Studenten\">Weiterlesen &#8230;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":2285,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[60],"tags":[],"wp-worthy-pixel":{"ignored":false,"public":"4340f7d9c5214027a339b795b957f04d","server":"","url":"https:\/\/vg02.met.vgwort.de\/na\/4340f7d9c5214027a339b795b957f04d"},"wp-worthy-type":"normal","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2284"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2284"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2284\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2285"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2284"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2284"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.mein-wahres-ich.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2284"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}