Arbeitszeugnis Formulierungen: Darauf solltest du unbedingt achten!

Arbeitnehmer haben das Recht auf ein individuell ausgestelltes Arbeitszeugnis. Es gibt Aufschluss über die Art und Dauer der beruflichen Tätigkeit, die eigene Leistung, Kompetenzen und das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Klienten. Es ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Bewerbungsmappe. Dabei gilt: Das Arbeitszeugnis muss „wohlwollend“ formuliert sein. Gleichzeitig soll es aber auch der Wahrheit entsprechen. Das führt zu standardisierten Formulierungen, die als Code dienen. Was auf den ersten Blick „sehr gut“ klingt, kann in Wirklichkeit nur „befriedigend“ oder „ausreichend“ bedeuten. Wir zeigen dir, worauf du bei den Formulierungen in deinem Arbeitszeugnis achten musst.

Giltst du laut Arbeitszeugnis als „umfangreich gebildet“? Hast du stets „ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft“ bewiesen? Wurdest du womöglich sogar für deine gesellige Art, die „zum Betriebsklima beigetragen hat“, in den Himmel gelobt? Hoffentlich nicht. Denn das hieße, du bist geschwätzig, hattest eine Affäre in der Firma und trinkst während der Arbeitszeit. Die floskelhaft wirkenden Arbeitszeugnis Formulierungen zu verstehen, ist nicht immer ganz einfach. Arbeitgeber haben ihre Tricks, um in die vermeintlich positive Bewertung versteckte Botschaften einzubauen. 

Das Arbeitszeugnis ist ein überaus wichtiges Dokument. Es kann ein Türöffner sein, wenn es positiv ausfällt. Durch den versteckten Geheimcode kann es allerdings auch ein Desaster für deine Karriere bedeuten. Jahr für Jahr streiten rund 30.000 Arbeitnehmer mit ihren ehemaligen Arbeitgebern wegen gewählter Formulierungen vor Gericht. 

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis wird bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ausgestellt. Es dient als Nachweis und Information zu der im Betrieb ausgeführten Tätigkeit. Willst du dich irgendwo bewerben, gehört es im Grunde zwingend zu den Bewerbungsunterlagen mit dazu. Damit beweist du, dass du über Berufserfahrung und entsprechende berufliche Kompetenz verfügst. 

Drei Arten werden unterschieden: 

  • das einfache Arbeitszeugnis 
  • das qualifizierte Arbeitszeugnis
  • das Zwischenzeugnis

Einfaches Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis enthält keine Bewertungen. Es ist komplett neutral gehalten. Neben deinen Personalien (Vor- und Familienname) kann mit deiner Erlaubnis dein Geburtsdatum verwendet werden. In einem einfachen Arbeitszeugnis werden ausschließlich die Dauer deines Arbeitsverhältnisses und die Art deiner Beschäftigung beschrieben. Außerdem beinhaltet es den Namen des Unternehmens, die Branche und deine genaue Berufsbezeichnung. Du hast Sonderaufgaben übernommen? Achte darauf, dass sie mit erwähnt werden. Nur dann kann sich dein neuer potentieller Arbeitgeber ein ungefähres Bild von dir, deiner Erfahrung und deinem Kenntnisstand machen. 

Generell weckt ein einfaches Arbeitszeugnis allerdings Misstrauen. Wenn du dich damit bewirbst, vermuten die Arbeitgeber, dass du freiwillig auf eine Bewertung verzichtet hast, weil sie zu schlecht ausgefallen wäre. 

In diesen Fällen reicht ein einfaches Arbeitszeugnis:

  • Du warst nur kurze Zeit in einem Unternehmen beschäftigt, sodass eine Bewertung deiner Leistung unmöglich ist.
  • Es handelte sich um eine unqualifizierte Beschäftigung.
  • Deine Tätigkeit liegt lange zurück. Dein Arbeitgeber erinnert sich nicht mehr an dich und deine Leistung als Mitarbeiter. Liegen keine schriftlichen Unterlagen vor, kann er deine Leistung nicht mehr wahrheitsgemäß beurteilen. 

In diesen Fällen kannst du mit einem einfachen Arbeitszeugnis zumindest deine Berufstätigkeit nachweisen und Lücken im Lebenslauf vermeiden.

Tipp: Lass dir vor jedem Arbeitsplatzwechsel ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. 

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bewertet deine Leistung als Mitarbeiter, im Kundenkontakt sowie gegenüber Vorgesetzten und Kollegen. 

Es besteht aus neun Punkten:

1. Überschrift
Üblich sind „Arbeitszeugnis“, „Zeugnis“ oder „Endzeugnis“.

2. Einleitung
Hier werden deine Personalien genannt (Vor- und Nachname, mit deinem Einverständnis auch dein Geburtsdatum). Außerdem finden sich in der Einleitung der Beginn und das Ende deiner Tätigkeit im Unternehmen.

3. Firmenvorstellung
Dieser Punkt ist kein Muss. Aber es kann helfen, deine genaue Tätigkeit, deinen Verantwortungsbereich und deine Leistung besser einzuordnen.

4. Tätigkeitsbeschreibung 
Dargestellt wird, welche Aufgaben du im Einzelnen übernommen hast. Außerdem wird dein beruflicher Werdegang geschildert. Hast du durch Fortbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen spezielle Kenntnisse erworben, sollten diese ebenfalls erwähnt werden. Üblich ist bei einem umfangreichen Aufgabenspektrum eine stichworthafte Aufzählung (Bullet Points). Das sorgt für Übersichtlichkeit. 

5. Leistungsbeurteilung
Von Punkt 4 bis Punkt 7 kommen die gefürchteten standardisierten Formulierungen zum Einsatz.

6. Beurteilung deiner Leistung als Führungskraft
Dieser Punkt ist nur enthalten, wenn du in einer Führungsposition tätig warst.

7. Beurteilung deines Verhaltens und Sozialverhaltens
Dein Umgang mit Chef, Vorgesetzten, Kollegen und Kunden wird bewertet. Abschließend wird deine Führungsleistung zusammenfassend dargestellt. 

8. Schlussformulierung
Die Schlussformulierung kann den Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses beinhalten. In der Regel sind ein Dank für die geleistete Arbeit, eine Bedauernsformel und Zukunftswünsche enthalten.

9. Datum, Unterschrift und Firmenstempel
Den Abschluss bilden das Datum und die Unterschrift des Zeugnisausstellers. Zusätzlich darf die Information zu seiner Position und Rechtsstellung in der Firma nicht fehlen. Das Datum unter dem Arbeitszeugnis sollte möglichst der letzte Beschäftigungstag in deiner ehemaligen Firma sein. Einen Anspruch auf eine Rückdatierung hast du nicht. Stellst du den Antrag auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu spät, darf dein ehemaliger Arbeitgeber das aktuelle Datum nutzen (Urteil: LAK Bremen, 23.6.1989, BB 1989, S. 1825). Warum das ein Problem darstellen könnte? Liegt ein weiter Abstand zwischen deinem Ausscheiden aus dem Betrieb und der Ausstellung des Arbeitszeugnisses, lässt das auf einen Rechtsstreit schließen. Das wiederum heißt, dass Zweifel am Wahrheitsgehalt des Zeugnisses auftreten können. 

Das Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis ist kein Endzeugnis. Es bewertet deine Leistung, während du als Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt bist. Was Aufbau und Inhalt angeht, ist es weitgehend identisch mit dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Achtung: Auf ein Zwischenzeugnis hast du kein Recht! Trotzdem solltest du um eine Ausstellung bitten.

Sinnvolle Gründe, ein Zwischenzeugnis anzufordern:

  • Es gibt dir wertvolles Feedback zu deiner bisherigen Leistung innerhalb des Unternehmens.
  • Ein Zwischenzeugnis fällt immer positiv aus. Für Gehaltsverhandlungen hast du somit eine Trumpfkarte in der Hand.
  • Falls du später wegen eines Arbeitsplatzwechsels ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anforderst, darf es in der Note nicht vom Zwischenzeugnis abweichen.
  • Bei einem Abteilungswechsel, Aufstieg in die Führungsebene oder einer betrieblichen Umstrukturierung hast du mit dem Zwischenzeugnis ein Dokument in der Hand, das deine beruflichen Leistungen dokumentiert.

Worauf du bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis achten musst

Der Inhalt deines Arbeitszeugnisses

1. Einleitung:
Stimmen die Daten? In der Einleitung hat deine aktuelle Adresse nichts zu suchen. Bei einem Arbeitsplatzwechsel kann sich die Anschrift verändern. Darum ist es nicht sinnvoll, diese Informationen mit aufzunehmen.

2. Tätigkeitsbeschreibung:
Sind alle deine Aufgaben und Kompetenzen erfasst? Die Reihenfolge sollte von „wichtig“ zu „unwichtig“ abgestuft sein. Dein Verantwortungsbereich muss klar zum Ausdruck gebracht werden.

3. Leistungsbeurteilung:
Folgende Aspekte sollten in dieser Reihenfolge enthalten sein:

  • Einsatzbereitschaft / Arbeitsbereitschaft 
  • Leistungswille: Typische Schlagwörter sind Engagement, Pflichtbewusstsein, Zielstrebigkeit und Initiative.
  • Arbeitsbefähigung: Meistens ist von Belastbarkeit, Organisationstalent, Stressresistenz und Flexibilität die Rede.
  • Arbeitserfolge: Sind deine Arbeitsergebnisse umfassend dargestellt? Wurde an deine Auszeichnungen, Weiterbildungen und erreichten Zertifikate gedacht?
  • Arbeitsweise: Bewertet werden sollten beispielsweise deine Eigenverantwortlichkeit, Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit.
  • Führungsleistung: Wird dein Führungsstil bewertet? Ist aufgenommen, für wie viele Mitarbeiter du zuständig gewesen bist? 
  • Ist eine Aussage zur Zufriedenheit mit deiner Leistung insgesamt enthalten

4. Beurteilung deines Verhaltens und Sozialverhaltens:
Hier müssen unbedingt Vorgesetzte, Kollegen und Kunden erwähnt werden. Fehlt eine Gruppe, wirft das ein schlechtes Licht auf dich. Standard ist beispielsweise der Satz: „Er / sie wurde wegen seines / ihres stets freundlichen Wesens und seiner / ihrer kollegialen Haltung von Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden sehr geschätzt.“

5. Schlussformulierung:
Ein Dank und gute Wünsche gehören mit dazu. Eine sehr gute Bewertung zeigt sich in: „Frau / Herr X verlässt unseren Betrieb auf eigenen Wunsch. Ihr / sein Ausscheiden bedauern wir sehr. Wir danken ihr / ihm für die stets gute und engagierte Zusammenarbeit. Für die weitere Zukunft wünschen wir ihr / ihm beruflich und persönlich alles Gute.“ Achte darauf, dass diese Dank- und Bedauernsformel sowie gute Wünsche mit enthalten sind. 

Die äußere Form deines Arbeitszeugnisses

Nicht nur der Inhalt des Arbeitszeugnisses ist wichtig, auch die äußere Form sollte stimmen. Ein Arbeitszeugnis muss mit dem PC erstellt sein. Üblicherweise wird es auf das Geschäftspapier gedruckt, das für die geschäftliche Korrespondenz verwendet wird. Wichtig ist, dass die Firmenbezeichnung, die Rechtsform und die Anschrift einschließlich der Telefonnummer darauf zu finden sind. 

Die Länge des Arbeitszeugnisses

Ein Arbeitszeugnis ist in der Regel zwei Din A4-Seiten lang. Bei Führungskräften, die viele Jahre für ein Unternehmen tätig waren, sind bis zu vier Seiten in Ordnung. Achtung: Ein zu kurzer Text wirkt negativ. Wird dir nur eine Dreiviertelseite Text ausgehändigt, sollten deine Alarmglocken klingeln. Selbst wenn der Inhalt sich überaus positiv liest, steht bei jedem Personaler sofort die Frage im Raum, ob dein ehemaliger Arbeitgeber nichts Positives über dich zu sagen wusste. Anders verhält es sich bei Praktikanten, die nur kurze Zeit in einem Unternehmen tätig waren. Eine Dreiviertelseite wäre in dem Fall vollkommen in Ordnung. 

Rechtschreib-, Zeichensetzungs- und Grammatikfehler

Fehler können passieren. Aber sie machen einen schlechten Eindruck und rücken dich als Arbeitnehmer in ein schlechtes Licht. Wenn sich dein ehemaliger Arbeitgeber so wenig Mühe mit deinem Arbeitszeugnis macht, wie ernst zu nehmen ist dann seine positive Bewertung? Form ist Inhalt. Darum solltest du den Text sorgfältig durchlesen. Fallen dir Fehler auf, bitte zeitnah um eine Korrektur. Eine schlechte Rechtschreibung senkt die Qualität des Arbeitszeugnisses. 

Sauberkeit

Der Text deines Arbeitszeugnisses sollte sauber und einheitlich aussehen. Maschinenschrift ist Pflicht. Von Hand eingebrachte Verbesserungen (Durchstreichungen und Fehlerkorrekturen) musst du nicht hinnehmen. Selbst, wenn es sich nur um ein nachträglich eingesetztes Komma handelt. So etwas hinterlässt einen unprofessionellen Eindruck. Dein Arbeitszeugnis sollte optisch perfekt sein. Schließlich brauchst du es, um dich im Bewerbungsverfahren nach vorn zu bringen. Falls Flecken oder Knicke das Arbeitszeugnis beeinträchtigen, solltest du um ein einwandfreies Exemplar bitten. 

Hervorhebungen im Text

Ausrufungszeichen und Fragezeichen haben im Arbeitszeugnis nichts zu suchen. Auch Gedankenstriche sind nicht üblich. Selbst wenn sie nur zur Gliederung des Textes dienen, können sie beim Empfänger Verwirrung auslösen. Hervorhebungen in Fettschrift, Kursivsatz und Anführungszeichen Auffällige Satzzeichen sind sowieso No-Gos. Achte darauf, dass dein Arbeitszeugnis frei von Hervorhebungen im Text ist.

Schriftart, Schriftgröße und Schriftfarbe

Für Arbeitszeugnisse sollte eine einzige Standardschrift, zum Beispiel Arial, Schriftgröße 11, oder Times New Roman, Schriftgröße 12, verwendet werden. Unterschiedliche Schriftarten oder ein Größenmix sind nicht üblich. Bei der Schriftfarbe sind schwarz oder grau Standard. 

Die Struktur der Absätze

Häufig verwenden Betriebe zum Verfassen von Arbeitszeugnissen eine Vorlage, die nur entsprechend aktualisiert wird. Beim Überschreiben können Formatierungsfehler passieren. Achte darauf, dass die Abstände und Leerzeilen in deinem Arbeitszeugnis einheitlich aussehen. Doppelte Leerzeichen trüben den guten Gesamteindruck ebenfalls. Der Text sollte außerdem entweder einheitlich als Flattersatz oder als Blocksatz formatiert sein. 

Briefkopffehler

Schau dir den Briefkopf auf dem Arbeitszeugnis an. Es mag seltsam klingen, aber es kommt vor, dass Arbeitgeber dort gezielt Fehler einbauen. In der Regel schaut sich kaum ein Arbeitnehmer den Briefkopf genauer an. Das Layout ist vertraut. Außerdem rechnet man nicht damit, dass dabei ein Fehler passieren könnte. Versehentlich sicher nicht. Absichtlich schon eher. Fehler im Briefkopf eines Arbeitszeugnisses wirken extrem negativ. 

Papierqualität des Arbeitszeugnisses

Bei einem Arbeitszeugnis handelt es sich um eine Urkunde. Dementsprechend sollte es auf qualitativ hochwertigem Papier gedruckt werden. Das wertet das Dokument auf. Du reichst zwar nicht das Original ein, sondern bestenfalls eine Kopie. Üblich ist in vielen Branchen inzwischen eine Bewerbung auf elektronischem Weg, sodass das Arbeitszeugnis ohnehin gescannt wird. Die Papierqualität ist also vor allem für dich persönlich wichtig. Sie zeigt, was dein bisheriger Arbeitgeber von dir hält. 

Beschädigungen

Das Papier selbst sollte unversehrt sein. Knicke, Flecken, Eselsohren – all das sind No-Gos. Es wird weder getackert noch gelocht. Die Klammern stören beim Kopieren und scannen. Entfernst du sie vorher, sieht man dennoch die kleinen Löcher. Gleiches gilt für eine normale Lochung. Beim Einscannen musst du dein Arbeitszeugnis womöglich erst in Photoshop nachbearbeiten. Tipp: Scanne die lösen Seiten am besten sofort nach Erhalt und Prüfung deines Arbeitszeugnisses ein. Einen kleinen Vorrat Kopien zu haben, schadet ebenfalls nichts. Danach kannst du das Dokument in einer Klarsichthülle in einem Ordner am sichersten aufbewahren.  

Recht auf ein Arbeitszeugnis?

Laut § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Gewerbeordnung § 109 (GewO) hat jeder Arbeitgeber das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Ein „einfaches Arbeitszeugnis“ muss nicht akzeptiert werden. Du kannst auf ein „qualifiziertes Arbeitszeugnis“ bestehen. Allerdings solltest du deinem Arbeitgeber vorab mitteilen, welche Art Zeugnis du haben möchtest. Am besten stellst du deinen Antrag auf ein Arbeitszeugnis schriftlich. Nur dann hast du etwas in der Hand. Ungefähr zwei bis drei Wochen Zeit solltest du deinem Arbeitgeber dafür einräumen. Setze ruhig eine Frist.

Ebenfalls wichtig: Es gibt zwar eine Aushändigungspflicht des Arbeitgebers. Diese ist aber nicht mit einer Bringschuld verbunden. Im Klartext heißt das, du musst dich selbst darum kümmern, dass du dein Arbeitszeugnis erhältst. Und du musst es persönlich abholen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist in § 269 BGB zu finden. Dort ist der Leistungsort festgelegt. Der Schuldner (= Arbeitgeber) schuldet dem Arbeitnehmer die Leistung (= Arbeitszeugnis) am Leistungsort (= Ort der gewerblichen Niederlassung). Eine Zustellung per E-Mail ist laut § 630 BGB und § 109 GewO nicht erlaubt. Der Grund: Das Arbeitszeugnis muss von Hand unterschrieben werden. Das klingt zwar umständlich, hat aber einen Vorteil: Beim Abholen kann das Dokument nicht beschädigt werden. Auf dem Postweg bleiben Beschädigungen nicht aus.

Ausnahmen: Wann das Arbeitszeugnis zugeschickt werden kann 

In Einzelfällen kann aus der Holschuld trotzdem eine Schickschuld werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn…

  • der Arbeitgeber fristlos gekündigt wurde und Hausverbot hat,
  • der Arbeitgeber umgezogen ist, sodass er eine unzumutbar weite Strecke zurückgelegen müsste, um das Arbeitszeugnis abzuholen (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.05.2009 – Az.: L 4 VS 1/05).
  • der Arbeitnehmer das Zeugnis verlangt hat, es vom Arbeitgeber aber nicht vor oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt wurde hat (Hessisches Landesgericht, Urteil vom 01.03.1984 – Az.: 10 Sa 858/83).

Wenn der Arbeitgeber sich weigert, ein Zeugnis auszustellen

Dein Arbeitgeber vertröstet dich von einem Tag auf den anderen? Du hast den Anspruch auf den Erhalt eines Arbeitszeugnisses. Allerdings wird dabei von einer Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB ausgegangen. Diese beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem du deinen bisherigen Arbeitsplatz verlassen hast. Zu lange solltest du also nicht damit warten, dein Recht vor dem Arbeitsgericht einzuklagen.

Arbeitszeugnis: Formulierungen verstehen

Gesetzlich festgelegt ist, dass das Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein muss. Diese Auflage dient dem Arbeitnehmerschutz. So soll ein „Nachtreten“ des ehemaligen Chefs verhindert werden. Selbst wenn es Probleme im Betrieb gegeben hat, soll sich das nicht nachteilig auf die weitere Karriere auswirken. Gleichzeitig soll das Arbeitszeugnis ehrlich sein und Aufschluss über die tatsächliche Befähigung eines Mitarbeiters geben. Andernfalls wäre es wertlos. Um beiden Ansprüchen gerecht zu werden, hat sich eine ganz eigene Zeugnissprache entwickelt. 

Bestimmte Formulierungen im Arbeitszeugnis klingen zwar positiv, sind allerdings überhaupt nicht positiv gemeint. Die vergebenen Noten reichen von „sehr gut“ (1) bis „mangelhaft“ (5).

Benotungsbeispiel

Frau / Herr X hat die ihr / ihm übertragenen Aufgaben…

  • stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. (Note: Sehr gut)
  • stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. (Note: Gut)
  • zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. (Note: Befriedigend)
  • zu unserer Zufriedenheit erledigt. (Note: Ausreichend)

Eine noch schlechtere Bewertung verraten diese Sätze:

  • Frau / Herr X war stets bemüht, die ihr / ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. (Note: Mangelhaft)
  • Frau / Herr X bemühte sich, den in sie / ihn gesetzten Anforderungen gerecht zu werden. (Note: Mangelhaft)
  • Frau / Herr X widmete sich ihren Aufgaben mit großem Eifer. (Note: Mangelhaft)
  • Frau / Herr X zeigte Verständnis für die ihr / ihm übertragenen Aufgaben. (Note: Unbefriedigend)

Bemühen, Eifer und Verständnis reichen nicht. Die Aufgaben sollten kompetent erledigt werden. Im Klartext bedeuten diese Sätze: Der Mitarbeiter war eine Flachzange. Er begriff und konnte nichts.

Stilmittel, die eine schlechte Beurteilung verraten

Bei folgenden Stilmitteln solltest du hellhörig werden. Diese Arbeitszeugnis Formulierungen sind negativ gemeint:

  • Übertreibung: Selbstverständliche Dinge werden übertrieben und ausführlich positiv dargestellt. (Beispiele: „Er war stets überaus pünktlich.“)
  • Ironie: Die Leistungsbewertung liest sich übertrieben positiv, aber am Ende fehlt die Dankes- und Bedauernsformel? Das lässt darauf schließen, dass der Rest nicht ernst zu nehmen ist.
  • Verneinungen: Selbst wenn die Formulierungen wohlwollend klingen, haben sie einen negativen Beigeschmack. (Beispiele: „Sie war nicht unzuverlässig.“ „An seinem Arbeitsverhalten gab es nichts auszusetzen.“)
  • Verkürzungen: Prinzipiell sind kurze Sätze kein Problem. Aber bei der Beurteilung der Arbeitsweise wirkt es negativ, wenn nur ein einziges Adjektiv die Leistung eines Mitarbeiters näher beschreibt. (Beispiel: „Sie arbeitete stets überaus zuverlässig.“ Hier wäre die Ergänzung „engagiert und gewissenhaft“ möglich.)
  • Passivkonstruktionen: Treten sie gehäuft auf, deutet das auf mangelnde Initiative des Arbeitnehmers hin. (Beispiel: „Er wurde mit dem Erarbeiten eines Marketingkonzepts beauftragt. Anschließend wurde ihm die komplette Projektleitung übertragen.“ Positiv wäre eine aktive, dynamische Formulierung: „Er erarbeitete ein Marketingkonzept. Anschließend übernahm er die komplette Projektleitung.“)
  • Einschränkungen: Sie verdeutlichen mangelnde Kompetenz oder fehlenden Ehrgeiz. (Beispiel: „Im Großen und Ganzen erledigte sie ihre Aufgaben engagiert und motiviert.“)
  • Auslassungen: Tätigkeiten werden zwar aufgelistet, aber nicht bewertet? Das ist sehr schlecht. Es gibt darüber hinaus eine Reihe von feststehenden Formulierungen. Diese dürfen im Arbeitszeugnis nicht fehlen. Standard ist zum Beispiel der Satz: „Ihr Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich und einwandfrei“. Fehlt er komplett oder wird bei der Aufzählung eine Gruppe weggelassen, spricht das Bände. Bei: „Ihr Verhältnis zu Vorgesetzten und Kunden war stets vorbildlich“ wird deutlich, dass sie keine Teamfähigkeit mitbringt. Offenbar gab es mit den Kollegen Schwierigkeiten. Ganz ähnlich verhält es sich mit der Grußformel am Ende. Fehlen Dank, Bedauern und gute Wünsche für die Zukunft, ist das negativ zu werten.
  • Veränderung der Reihenfolge: Die wichtigsten Aufgaben gehören nach oben. Das Arbeitszeugnis sollte nicht mit Nebensächlichkeiten beginnen. (Beispiel: „Frau X nahm regelmäßig an Konferenzen teil.“) 
  • Persönliches fehlt: Besteht das Arbeitszeugnis nur als den üblichen Floskeln ohne persönliche Wünsche oder eine persönliche Note, wirkt das negativ.

Beispiele für typische Formulierungen im Arbeitszeugnis und ihre tatsächliche Bedeutung

Frau X bewies ein überdurchschnittliches Einfühlungsvermögen für die Sorgen und Nöte der Mitarbeiter. 
Bedeutung: Sie ist eine Tratschtante. Statt ihrer Arbeit nachzugehen, macht sie lieber Small Talk.

Herr X besitzt ein gesundes Selbstvertrauen und versteht es, sich gut zu verkaufen.
Bedeutung: Er ist überheblich, besserwisserisch und arrogant.

Das Verhalten gegenüber Kollegen gab keinen Anlass zur Klage.
Bedeutung: Der Mitarbeiter ist nicht teamfähig. Er hat sich nicht eingegliedert und war bei Kollegen unbeliebt.

Herr X war stets um die zeitnahe Erledigung seiner Arbeit bemüht.
Bedeutung: Er arbeitet wie eine Schnecke.

Durch ihre Geselligkeit trug sie stets zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.
Bedeutung: Sie hat ein Alkoholproblem und trinkt regelmäßig während der Arbeitszeit.

Im Gespräch mit Vorgesetzten zeigte er eine erfrischende Offenheit.
Bedeutung: Er hat weder Respekt noch Manieren.

Herr X erwies sich als verständnisvoller Vorgesetzter.
Bedeutung: Als Führungskraft hat er vollkommen versagt. Er kann sich gegenüber Mitarbeitern nicht durchsetzen.

Frau X machte stets sorgfältig durchdachte Verbesserungsvorschläge.
Bedeutung: Sie hat an allem herumgenörgelt. 

Durch seine Pünktlichkeit war Herr X. ein exzellentes Vorbild. Auf sein rechtzeitiges Erscheinen zu wichtigen Terminen war stets Verlass. 
Bedeutung: Sonst hat er leider nichts Nennenswertes zu bieten. (Pünktlichkeit ist eine Selbstverständlichkeit.)

Frau X wurde angewiesen, den Wareneingang eigenverantwortlich zu übernehmen.
Bedeutung: Initiative darf man von dieser Mitarbeiterin nicht erwarten. Sie ist träge, unmotiviert und braucht konkrete Anweisungen. 

Herr X verlässt unsere Firma auf eigenen Wunsch, was wir zur Kenntnis nehmen.
Bedeutung: Wir sind froh, dass er weg ist. (Fehlt die Bedauernsformel, ist das immer ein sehr schlechtes Zeichen.)

Frau X verlässt die Firma in gegenseitigem Einverständnis. 
Bedeutung: Sie wurde gekündigt.

Was du bei Erhalt eines negativen Arbeitszeugnisses tun kannst

Gegen ein erhaltenes Arbeitszeugnis kannst du keinen Widerspruch einlegen. Dieses Rechtsmittel gibt es nicht. Du kannst (und solltest!) versuchen, dich mit deinem Arbeitgeber im Guten zu einigen. Du kannst deine Änderungswünsche mitteilen und ihm eine eigene Version eines Arbeitszeugnisses vorlegen. Er ist allerdings nicht zu einem Entgegenkommen verpflichtet. Als letztes Mittel bleibt der Weg vor das Arbeitsgericht.

Schlechter als „befriedigend“, was der Schulnote 3 entspricht, darf ein Arbeitszeugnis nicht ausfallen. Sonst muss dein ehemaliger Arbeitgeber beweisen, dass du eine schlechtere Bewertung und entsprechend die gewählten Arbeitszeugnis Formulierungen verdient hast. Steht dir deiner Ansicht nach ein „gutes“ oder sogar „sehr gutes“ Zeugnis zu, stehst du in der Beweispflicht (BAG-Urteil, 9 AZR 584/13). Hast du eventuell ein sehr gutes Zwischenzeugnis erhalten? Das könnte sich in dem Fall auszahlen. Die Endbewertung darf davon nämlich in der Benotung nicht ohne weiteres abweichen.

Bewerben ohne Arbeitszeugnis?

Rechtsstreitigkeiten können sich hinziehen. Wenn du dich in der Zwischenzeit bewirbst und kein Arbeitszeugnis vorlegen kannst, gibt es andere Möglichkeiten, um dich nach vorn zu bringen:

  • Referenz- und Empfehlungsschreiben von namhaften Kunden, deinem direkten Vorgesetzten oder Kollegen machen allein Eindruck. Sie können ein vorhandenes Arbeitszeugnis zusätzlich ergänzen, bestätigen oder sogar aufwerten.
  • Testimonials, begeisterte Aussagen zu deiner Arbeit, kannst und solltest du ebenfalls sammeln.

Was nicht ins Arbeitszeugnis darf

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) soll verhindern, dass Arbeitnehmer diskriminiert werden. Dementsprechend darf das Arbeitszeugnis keine Hinweise auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion, Partei oder Ethnie enthalten.

Bist du im Betriebsrat? Falls du nicht möchtest, dass deine Tätigkeit im Arbeitszeugnis erwähnt wird, kannst du das ausschließen. Es gibt allerdings Ausnahmen: 

  • Wenn du nur für den Betriebsrat tätig gewesen bist und sich dein Arbeitgeber nicht mehr an deine Leistung erinnern kann, sodass er kein qualifiziertes Arbeitszeugnis mehr ausstellen kann (Urteil: LAG Frankfurt/M. 10.3.1977 – 6 Sa 779/76 1).
  • Wenn du deiner Arbeit wegen der Dauer deiner Amtsausübung als Betriebsratsmitglied völlig entfremdet bist (Urteil: LAG Frankfurt 2.12.1983, 13 Sa 141/83).

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