Das Wichtigste aus dem Arbeitszeitgesetz: Arbeitszeit, Pausen, Überstunden

Das Arbeitszeitgesetz oder Arbeitszeitschutzgesetz (ArbZG) soll dich als Arbeitnehmer vor Überlastung schützen. Es normiert die Grenzen der Arbeitszeit in Deutschland. Dabei ist egal, ob du im Schichtdienst arbeitest, feste Arbeitszeiten einhalten musst oder deine Arbeitszeit einer flexiblen Regelung folgt. Ruhepausen, die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Nachtschicht und die maximale Arbeitszeit pro Tag sind gesetzlich festgelegt. Ziel: Die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Hier erfährst du knackig und kompakt alles rund um deine Rechte laut Arbeitszeitgesetz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer zwischen 6 und 9 Stunden täglich arbeitet, hat einen Anspruch auf 30 Minuten Arbeitspause; wer mehr als 9 Stunden arbeitet, kann für 45 Minuten pausieren
  • Arbeitspausen können am Stück oder in Blöcken über den Arbeitstag verteilt genommen werden
  • Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen bzw. -schichten ist ebenfalls gesetzlich geregelt (mindestens 11 Stunden)
  • Als Nachtarbeit wird Arbeit bezeichnet, die mindestens zwei Stunden andauert und zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens stattfindet (Ausnahme: in Bäckereien und Konditoreien gilt die Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens als „Nachtzeit“
  • Nachtarbeit darf acht Stunden nicht überschreiten (nur in Ausnahmefällen kann sie auf 10 Stunden verlängert werden)
  • Besondere Regelungen gelten u.a. für Jugendliche, stillende Mütter, Arbeitnehmer in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Arbeitnehmer in Gastronomiebetrieben

Wer laut §18 vom Arbeitszeitschutzgesetz ausgeschlossen ist

Das Arbeitszeitgesetz gilt für Arbeitnehmer. Allerdings sind etliche Berufsgruppen von vornherein davon ausgeschlossen.

  • Selbständige und Freiberufler
  • Leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Chefärzte
  • Leiter von öffentlichen Dienststellen sowie deren Vertreter
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Entscheidungsbefugnissen im Personalbereich
  • Arbeitnehmer, die eigenverantwortlich Erziehungsarbeit, Pflege oder Betreuung leisten und mit ihren Betreuten in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
  • Beschäftigte im liturgischen Bereich (Kirchen und Religionsgemeinschaften)
  • Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen gemäß § 3 des Seearbeitsgesetzes
  • Für Soldaten gilt seit Januar 2016 die EU-Arbeitszeitrichtlinie, die Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) sowie das Soldatengesetz.
  • Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Regelung für Pausenzeiten

Länger als sechs Stunden darf nicht am Stück gearbeitet werden. Als Arbeitnehmer hast du das Recht, nach sechs Stunden Arbeit eine Pause von 30 Minuten in Anspruch zu nehmen. Nach neun Stunden stehen dir 45 Minuten Pause zu. Diese Pausen können am Stück, aber auch aufgeteilt genommen werden. Das hängt vom jeweiligen Betrieb ab. Damit Kunden einen Ansprechpartner haben, wird manchmal festgelegt, dass Mitarbeiter ihre gesetzlich festgelegte Pause in Gruppen nehmen. Beispielsweise macht Gruppe 1 von 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr Mittagspause. Gruppe 2 folgt von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Zwischen Feierabend und deinem nächsten Arbeitstag müssen mindestens 11 Stunden liegen. Das gilt ebenso für den Schichtdienst. Im Krankenhaus kommt es vor, dass diese Ruhezeit um eine Stunde verkürzt wird. Dafür wird die fehlende Stunde an anderer Stelle hinzugefügt.

Regelungen zur Nacht- und Schichtarbeit

Als Nachtarbeit wird Arbeit bezeichnet, die mindestens zwei Stunden andauert und zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens stattfindet. Bei Bäckereien und Konditoreien gilt die Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens als „Nachtzeit“.

Bestimmungen zur Nachtarbeit:

  • Nachtarbeit darf acht Stunden nicht überschreiten.
  • In Ausnahmefällen kann sie auf 10 Stunden verlängert werden.
  • Nachtarbeitnehmer haben das Recht auf eine Gesundheitsprüfung alle drei Jahre.
  • Ab dem 50. Lebensjahr haben Nachtarbeitnehmer das Recht, diese Gesundheitsprüfung jährlich durchführen zu lassen.
  • Der Arbeitgeber muss Nachtarbeitern denselben Zugang zu Weiterbildungsmöglichkeiten gewähren wie am Tag tätigen Kollegen.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer einen Tagesarbeitsplatz zur Verfügung stellen, wenn…

  • er ein Kind unter 12 in seinem Haushalt versorgt.
  • er einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt.
  • eine gesundheitliche Gefährdung bei fortgesetzter Nachtarbeit besteht.

Regelungen an Sonn- und Feiertagen

Das Arbeitszeitgesetz regelt in § 9, dass Arbeitnehmer an Sonntagen und Feiertagen grundsätzlich frei haben. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen (§ 10). Beruflich bedingt können z.B. Beschäftigte in der Gastronomie sowie im medizinischen und sozialen Bereich nicht auf freie Sonn- und Feiertage pochen. Typische Ausnahmen:

  • Arbeitnehmer im Not- und Rettungsdienst sowie bei der Feuerwehr
  • Beschäftigte im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Polizei, Bundeswehr)
  • In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen tätige Arbeitnehmer
  • Beschäftigte in der Gastronomie und Hotellerie
  • Alle, die bei Musikevents, Theater- und Schauspielvorführungen und sonstigen Veranstaltungen arbeiten
  • Mitarbeiter von Kirchen, Religionsgesellschaften, Verbänden, Vereinen sowie Parteien
  • Angestellte im Bereich Sport und Vergnügungseinrichtungen (Tierpark, Museum, Zoo)
  • Beschäftigte im Mediensektor (Radio, Presse, Nachrichtenagenturen, Fernsehen)
  • Arbeitnehmer auf Messen, bei Ausstellungen, Märkten und auf Volksfesten
  • Angestellte, die für die Beförderung von Personen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zuständig sind (Bus, Straßenbahn, Bahn)
  • In der Landwirtschaft und Tierhaltung Tätige sowie Angestellte, die für die Behandlung und Pflege von Tieren verantwortlich sind
  • Sicherheitskräfte im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen

Du hast als Arbeitnehmer laut Gesetz das Recht auf 15 freie Sonntage pro Jahr. Lässt sich der freie Sonntag nicht realisieren, muss dir innerhalb von 14 Tagen ein anderer Tag als Ersatzruhetag angeboten werden. Musst du an einem Feiertag arbeiten, ist dir sogar innerhalb von acht Tagen ein Ersatzruhetag zu gewähren. Allerdings gibt es hier erneut einige Ausnahmen.

  • Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen stehen nur mindestens 10 freie Sonntage zu
  • Angestellten beim Rundfunk, Theaterbetrieb oder im Orchester werden nur acht freie Sonntage gesetzlich zugesprochen.
  • Wer beim Kino oder in der Tierpflege tätig ist, hat laut Gesetz nur das Recht auf mindestens sechs freie Sonntage pro Jahr.

Regelungen zu Überstunden

Wird über die vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinaus gearbeitet, spricht man von Überstunden. Kein Arbeitnehmer ist per Gesetz dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten. Diese sollten eine Ausnahme darstellen. Bis zu 10 Überstunden im Monat sind per Gesetz erlaubt.

Verlangt werden dürfen sie nur unter zwei Voraussetzungen:

  1. Die Überstunden müssen für das Unternehmen notwendig sein.
  2. Für dich als Arbeitnehmer müssen diese Überstunden zumutbar sein.

Ob du die Überstunden später vergütet bekommst oder sie „abbummeln“ musst, ist Sache zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Verbindliche gesetzliche Regelungen existieren nicht. Am besten besprichst du vorher, wie der Ausgleich für die geleistete zusätzliche Arbeit aussehen wird. Lass dir das Vereinbarte schriftlich aushändigen. Achtung: Damit du einen Anspruch auf Ausgleich deiner Überstunden hast, muss dein Chef den Überstunden zustimmen. Das heißt, er muss darüber im Vorfeld informiert werden.

Jugendarbeitsschutzgesetz: Sonderregelungen für Minderjährige

Wenn du unter 18 Jahre alt bist, gelten für dich andere Regeln.

  • Du darfst nur 40 Stunden pro Woche von montags bis freitags arbeiten.
  • Ausnahme: Du bist im Schichtdienst tätig. Dann musst du unter Umständen auch am Wochenende arbeiten. Wirst du an einem Sonntag eingesetzt, bekommst du mindestens an zwei weiteren Sonntagen des Monats frei.
  • Nachtschichten sind Arbeitnehmern unter 18 Jahren grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Du hast das Recht auf längere Pausenzeiten: Nach viereinhalb Stunden steht dir eine Pause von einer halben Stunde zu. Deine Ruhezeit von einem Arbeitstag zum anderen beträgt nicht 11, sondern 12 Stunden.

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz

Der Betriebsrat kümmert sich darum, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Verstößt ein Arbeitgeber gegen die gesetzlichen Regelungen, muss er gemäß § 22 ArbZG mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro pro Verstoß rechnen. Allerdings gibt es nicht in allen Betrieben einen aufmerksamen Betriebsrat. Kontrollen sind nicht flächendeckend. Gerade in der Gastronomie sind extreme Überstunden eher die Regel als die Ausnahme.

Hast du noch Fragen zum Thema Arbeitszeitgesetz, Arbeitszeiten, Pausenzeiten oder Überstunden? Dann lass es uns gern in den Kommentaren wissen!

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