Polizist werden – Voraussetzungen und Tipps

Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsunternehmens Trendence ist Polizist für junge Menschen ein Traumberuf. Immerhin 11% der 9.992 befragten Schüler der Klassen 8 bis 13 nannten die Polizei als Wunscharbeitgeber. Aber welche Voraussetzungen muss man eigentlich erfüllen, um Polizist werden zu können? In Deutschland ist die Polizei Ländersache. 16 Länderpolizeibehörden. Das bedeutet unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen und Eignungsauswahlverfahren (EAV). Wir verraten, welche Einstellungsvoraussetzungen du wo erfüllen musst und wie du es bei prinzipieller Eignung gut durch das Eignungsauswahlverfahren schaffst.

Polizeilaufbahnen in der Bundesrepublik

Es gibt in Deutschland drei Laufbahnen im Polizeiberuf: den mittleren Dienst, den gehobenen Dienst und den höheren Dienst. Bewerben kann man sich ausschließlich für den mittleren oder höheren Dienst. (In einigen Bundesländern hat die Polizei die Dienststufe des mittleren Dienstes beziehungsweise Laufbahngruppe I inzwischen allerdings abgeschafft). Zu den Voraussetzungen für den mittleren Dienst gehört mindestens der erweiterte Hauptschulabschluss einschließlich einer abgeschlossenen dreijährigen Berufsausbildung oder der Realschulabschluss.

Um in den gehobenen Dienst beziehungsweise Laufbahngruppe II zu kommen, brauchst du Abitur oder Fachabitur (mit Studienberechtigung) oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss. Der verlangte Notendurchschnitt um Polizist werden zu können variiert von Bundesland zu Bundesland.

In den gehobenen Dienst gelangt man nur als Quereinsteiger mit abgeschlossenem Hochschulstudium oder durch eine Beförderung. Die Einstellungsvoraussetzungen, die du in den einzelnen Bundesländern erfüllen musst, richten sich unter anderem nach der angestrebten Laufbahn.

Allgemeine Voraussetzungen

Länderübergreifend gibt es einige gemeinsame Voraussetzungen, die Polizeianwärter erfüllen müssen. Dazu zählen:

  • Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis: Die deutsche Staatsbürgerschaft ist keine Grundvoraussetzung. Die Polizei ist an ausländischen Kräften und Bewerbern mit Migrationshintergrund sehr interessiert.
  • Einwandfreies Führungszeugnis: keine Vorstrafen, keine laufenden Ermittlungsverfahren
  • Wirtschaftlich geordnete Verhältnisse: Polizisten müssen unbestechlich sein. Daher kommen Bewerber mit Schulden nicht in Frage.
  • Verfassungstreue
  • Bildungsvoraussetzungen: Mindestens erweiterter Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Realschulabschluss (mittlere Reife), für den gehobenen Dienst Abitur, Fachabitur (mit Studienberechtigung) oder Meisterbrief. Teilweise wird ein bestimmter Notendurchschnitt verlangt.
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Hohe Allgemeinbildung
  • Intellektuelle Leistungsfähigkeit
  • Gutes Gedächtnis
  • Piercings und Tätowierungen dürfen beim Tragen der Dienstkleidung nicht sichtbar sein. Außerdem dürfen Tätowierungen keinen bedenklichen Inhalt aufweisen.
  • Mindestgröße: 1,60 m – 1,68 m (außer in Bremen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern)
  • Höchstalter (außer in Bremen)
  • Persönliche Eignung für den Polizeiberuf (Erscheinungsbild, Sozialverhalten)
  • Führerschein Klasse B (Schaltgetriebe)
  • Schwimmnachweis

Gesundheitliche Voraussetzungen um Polizist werden zu können & gesundheitliche Ausschlussgründe

Die Gesundheitsprüfung umfasst einen Sehtest, einen Hörtest, ein Belastungs-EKG, einen Test des Lungenvolumens und eine Blutuntersuchung. In der bundeseinheitlichen Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) ist regelt, welche medizinischen Gründe einer Polizeidiensttauglichkeit entgegenstehen. Ein Polizist muss körperlich und seelisch sehr stabil und belastbar sein.

Allgemeine gesundheitliche Anforderungen

  • BMI zwischen 18 und 27,5, d.h. kein Untergewicht, kein Übergewicht
  • keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen beim Laufen, Stehen, Sitzen oder Schreiben
  • ausreichendes Sehvermögen auch ohne Brille
  • gutes Farbunterscheidungsvermögen und räumliches Sehen
  • leistungsfähiges Herz-Kreislaufsystem
  • saniertes, kariesfreies Gebiss (kein herausnehmbarer Zahnersatz)
  • intaktes Hormonsystem

Ausschlussgründe

  • Operative Eingriffe an Gelenken in den letzten 12 – 24 Monaten
  • Bandscheibenoperationen
  • Augenlaseroperationen innerhalb der letzten 12 Monate
  • Nachtblindheit
  • Farbenblindheit
  • Allergien mit Dauermedikation
  • Hauterkrankungen wie Schuppenflechte oder Neurodermitis
  • Lungen- und Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale
    Darmerkrankungen wie Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn
  • chronische Infektionen (Hepatitis B und C)
  • Blutgerinnungsstörungen
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems wie hirnorganische Anfälle oder Migräne
  • Beeinträchtigungen des Hörvermögens, Gleichgewichts- oder Geruchssinns
  • Stoffwechselkrankheiten wie Schilddrüsenfunktionsstörungen oder Diabetes
  • Autoimmunerkrankungen wie Rheuma
  • Sprachfehler wie Lispeln und Stottern
  • Suizidversuche
  • Psychotherapie

Einstellungsvoraussetzungen Polizei Baden-Württemberg

  • Mittlerer Dienst: Realschulabschluss (Notendurchschnitt: 3,2 oder besser)
  • Gehobener Dienst: Abitur, Fachabitur (mit Studienberechtigung), Meisterbrief oder gleichwertiger Bildungsabschluss (Notendurchschnitt: 3,0 oder besser)
  • Mindestalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 16,5 Jahre
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 30 Jahre (mittlerer Dienst) bzw. 31 Jahre (gehobener Dienst)
  • Mindestgröße: 160 cm
  • Deutsches Sportabzeichen in Silber (Alternativ kann im Auswahlverfahren ein 3000-Meter-Lauf absolviert werden.)

Einstellungsvoraussetzungen Polizei Bayern

  • Mittlerer Dienst: mindestens qualifizierender Hauptschulabschluss einschließlich abgeschlossener Berufsausbildung oder Realschulabschluss
  • Mindestalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 17 Jahre
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 25 Jahre (ab 2018 voraussichtlich 30 Jahre)
  • Mindestgröße: 165 cm

Einstellungsvoraussetzungen Polizei Berlin

  • Mittlerer Dienst: erweiterte Berufsbildungsreife oder gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Gehobener Dienst: Abitur, Fachabitur (mit Studienberechtigung) oder gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Mindestalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 16 Jahre
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 29 Jahre (mittlerer Dienst), 31 Jahre (gehobener Dienst), Ausnahmen: bis 39 Jahre bei abgeschlossener Berufsausbildung und Berufspraxis von zwei Jahren oder mehr
  • Mindestgröße: 160 cm

Einstellungsvoraussetzungen Polizei Brandenburg

  • Mittlerer Dienst: Fachoberschulreife, Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss, Hauptschulabschluss einschließlich dreijähriger abgeschlossener Berufsausbildung oder erweiterter Hauptschulabschluss mit zweijähriger abgeschlossener Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
  • Gehobener Dienst: Abitur, Fachabitur (mit Studienberechtigung), Meisterbrief oder gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Mindestalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 16 Jahre
  • Keine Mindestgröße
  • Schwimmabzeichen in Silber

Einstellungsvoraussetzungen Polizei Bremen

  • Kein mittlerer Dienst
  • Gehobener Dienst: Abitur, Fachhochschulreife (mit Studienberechtigung), Meisterbrief, Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufspraxis oder vergleichbarer Bildungsabschluss
  • Kein Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung (Verbeamtung nur bis zum 45. Lebensjahr möglich)
  • Keine Mindestgröße

Einstellungsvoraussetzungen Polizei Hamburg

  • Laufbahnabschnitt I (vorher mittlerer Dienst): Abitur, Fachhochschulreife (mit Studienberechtigung), Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss einschließlich abgeschlossener Berufsausbildung (Notendurchschnitt: 4 oder besser)
  • Mindestalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 16 Jahre
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 34 Jahre
  • Mindestgröße: 160 cm
  • Deutsches Schwimmabzeichen Bronze

Einstellungsvoraussetzungen Polizei Hessen

  • Abitur, Fachhochschulreife (mit Studienberechtigung), Meistertitel oder gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 32 Jahre (Ausnahmen sind für Zeitsoldaten möglich)
  • Mindestgröße: 160 cm

Einstellungsvoraussetzungen Polizei Mecklenburg-Vorpommern

  • Laufbahngruppe I (vorher mittlerer Dienst): Realschulabschluss, Berufsreife einschließlich abgeschlossener Berufsausbildung in einem für die Laufbahn förderlichen Bereich oder öffentlich-rechtlichem Ausbildungsverhältnis oder vergleichbarer Bildungsabschluss
  • Laufbahngruppe II (vorher gehobener Dienst): Abitur, Fachabitur (mit Studienberechtigung) oder vergleichbarer Bildungsabschluss
  • Mindestalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 16 Jahre
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 29 Jahre (Laufbahngruppe I) bzw. 33 Jahre (Laufbahngruppe II)
  • Keine Mindestgröße

Einstellungsvoraussetzungen Polizei Niedersachsen

  • Abitur, Fachhochschulreife (mit Studienberechtigung), Meisterbrief oder gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 31 Jahre
  • Mindestgröße Frauen: 163 cm
  • Mindestgröße Männer: 168 cm
  • Deutsches Schwimmabzeichen Bronze

Einstellungsvoraussetzungen Polizei NRW

  • Abitur, Meisterbrief oder gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 37 Jahre
  • Mindestgröße Frauen: 163 cm
  • Mindestgröße Männer: 168 cm
  • Deutsches Sportabzeichen in Bronze
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze, Deutsches Schwimmabzeichen in Gold oder Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Gold

Einstellungsvoraussetzungen Polizei Rheinland-Pfalz

  • Abitur, Fachhochschulreife (mit Studienberechtigung), Meisterbrief, Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis, einem
  • Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,5 und zwei Jahre Berufspraxis
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 24 Jahre (mittlerer Dienst) bzw. 34 Jahre (gehobener Dienst)
  • Mindestgröße: 162 cm

Einstellungsvoraussetzungen Polizei Saarland

  • Abitur, Fachhochschulreife (mit Studienberechtigung) oder abgeschlossene Berufsausbildung einschließlich zwei Jahre Berufserfahrung
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 35 Jahre
  • Mindestgröße Frauen: 162 cm
  • Mindestgröße Männer: 165 cm
  • Deutsches Schwimmabzeichen Bronze

Einstellungsvoraussetzungen Polizei Sachsen

  • Laufbahngruppe I (vorher mittlerer Dienst): Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss einschließlich abgeschlossener Berufsausbildung
  • Laufbahngruppe II (vorher gehobener Dienst): Abitur, Fachhochschulreife (mit Studienberechtigung) oder abgeschlossene Berufsausbildung mit Aufstiegsfortbildung (Meister, Fachwirt)
  • Mindestalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 16 Jahre
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 34 Jahre
  • Mindestgröße: 160 cm

Einstellungsvoraussetzungen Polizei Sachsen-Anhalt

  • Laufbahngruppe I (vorher mittlerer Dienst): Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss einschließlich qualifizierender Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder gleichwertiger Bildungsstand
  • Laufbahngruppe II (vorher gehobener Dienst): Abitur, Fachabitur (mit Studienberechtigung), Meisterbrief
  • Nachweis über Englischkenntnisse (Laufbahngruppe II)
  • Mindestalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 16 Jahre
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 34 Jahre
  • Mindestgröße: 160 cm
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze

Einstellungsvoraussetzungen Polizei Schleswig-Holstein

  • Laufbahngruppe I (vorher mittlerer Dienst): Hauptschulabschluss einschließlich abgeschlossener Berufsausbildung oder Realschulabschluss
  • Laufbahngruppe II (vorher gehobener Dienst): Abitur, Fachabitur (mit Studienberechtigung), Meisterbrief oder vergleichbarer Abschluss
  • in Deutsch, Englisch, Wirtschaft/Politik (oder Geschichte) und Sport mindestens die Note 4
  • Mindestalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 16 Jahre
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 31 Jahre
  • Mindestgröße Frauen: 160 cm

Einstellungsvoraussetzungen Polizei Thüringen

  • Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss einschließlich abgeschlossener Berufsausbildung
  • im Fach Deutsch mindestens die Note 3
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 32 Jahre
  • Körpergröße: 163 cm – 198 cm

Einstellungsvoraussetzungen Bundespolizei

  • Mittlerer Dienst: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss einschließlich abgeschlossener Berufsausbildung (In den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4, im Fach Sport mindestens die Note 3)
  • Gehobener Dienst: Abitur oder Fachholschulreife (mit Studienberechtigung)
  • Gute Englischkenntnisse
  • Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache
  • Mindestalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 16 Jahre
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung: 27 Jahre (mittlerer Dienst) bzw. 33 Jahre (gehobener Dienst)
  • Deutsches Schwimmabzeichen Bronze

Auswahlverfahren der Polizei am Beispiel Sachsen

Um ins Auswahlverfahren zu kommen, musst du die geltenden Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes erfüllen und alle benötigten Unterlagen einreichen. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In Sachsen werden drei Prüfungstage angesetzt:

1. Prüfungstag – computergestützter Fähigkeitstest und physischer Eignungstest

Der computergestützte Fähigkeitstest findet im Präsidium der Bereitschaftspolizei in Leipzig statt und beinhaltet:

Der Sporttest umfasst:

  • Kasten-Bumerang-Test (Aufgabe: 9 Kastenteile in höchstens 60 Sekunden überwinden)
  • Liegestützen (Frauen: mindestens 5, Männer: mindestens 15)
  • Laufen im Freien: Frauen 2000 m, Männer 2400 m in 12 Minuten

2. Prüfungstag – Gruppendiskussion und Einzelinterview

Teil 2 des Auswahlverfahrens findet erneut im Präsidium der Bereitschaftspolizei in Leipzig statt. Im Rahmen der Gruppendiskussion sprechen die Bewerber über einen bestimmten polizeilich relevanten Sachverhalt. Danach folgt das Einzelinterview.

3. Prüfungstag – Polizeiärztliche Untersuchung

Am dritten Tag fährst du entweder nach Chemnitz, Dresden oder Leipzig, wo ein Polizeiarzt eine eingehende Untersuchung vornimmt, um deine Polizeidiensttauglichkeit festzustellen.

Bestandteile:

  • Belastungs-EKG
  • Hörtest
  • Sehtest
  • Lungenfunktionstest
  • Gespräch

10 Tipps wenn du Polizist werden willst

Keine Frage, das Auswahlverfahren ist hart. Nur die besten Kandidaten kommen durch und können Polizist werden. Darum ist eine ausgiebige Vorbereitung entscheidend. Die meisten Bewerber konzentrieren sich auf den Sporttest. Aber in Sachsen fließen die Ergebnisse nur zu 10% in die Gesamtbewertung ein. Von einem Polizisten werden logisches Denkvermögen, ein exzellentes Gedächtnis, Beobachtungsgabe, interkulturelle und kommunikative Kompetenz und ein solides sprachliches Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift erwartet. All diese Fähigkeiten solltest du im Vorfeld trainieren. Empfehlenswert ist, frühzeitig damit anzufangen.

  1. Wende dich an Einstellungsberater, um dich über das Bewerbungsverfahren für den Polizeiberuf in deinem Wunschbundesland zu informieren.
  2. Trainiere regelmäßig Ausdauer und Kraft für die Sportprüfung (Laufen, Liegestütze, Gewichtheben, Schwimmen). Beim sogenannten Cooper-Test handelt es sich um einen 12-Minuten-Lauf, bei dem du deine Ausdauer und Belastungsfähigkeit unter Beweis stellen musst.
  3. Sorge für ein solides Allgemeinwissen. Dazu gehört das Lesen von mindestens einer respektablen Tageszeitung und die tägliche Verfolgung der Nachrichten. Es gibt verschiedene Apps, mit denen du dein Allgemeinwissen aufpolieren kannst.
  4. In dem Bundesland, in dem du dich bewirbst, solltest du dich räumlich, politisch und geschichtlich auskennen.
  5. Sehr gute Kenntnisse in deutscher Rechtschreibung sind ebenfalls notwendig. Unterschätze den Deutschtest nicht. Am besten wiederholst du sämtliche Regeln und lässt dir von Freunden oder Familienmitgliedern zur Übung kurze Texte im Umfang von 250 Wörtern diktieren. Lesen zur Erhöhung der Sprachkompetenz bei.
  6. Beschäftige dich mit den Textarten Bericht und Erörterung. Beides sind typisches Bestandteile beim Einstellungstest der Polizei. Mach dich mit den formalen Anforderungen vertraut und verfasse Probetexte.
  7. Erfüllst du nicht alle Voraussetzungen? Bewirb dich dennoch. Es gibt immer Ausnahmen. Ein paar fehlende Zentimeter Körpergröße kannst du vielleicht mit herausragenden sportlichen oder akademischen Leistungen wettmachen.
  8. Versteife dich bei der Bewerbung nicht auf ein Bundesland, sondern bewirb dich in mehreren oder allen. Voraussetzungen und Anforderungen sind überall unterschiedlich. Das kann ein Vorteil für dich sein. Außerdem wirst du immer ruhiger und besser, je öfter du die Testverfahren durchläufst.
  9. Bereite dich auf das Vorstellungsgespräch intensiv vor (Tipp: Artikel „Fragen im Vorstellungsgespräch“ lesen). Du solltest glaubhaft darlegen und begründen können, warum du in den Polizeidienst eintreten willst. Dazu brauchst du
    eine solide Grundlage. Informiere dich eingehend über die Polizei, ihre Aufgaben und ihr Selbstverständnis. Begriffe wie Loyalität, Ehrlichkeit, Durchsetzungsvermögen, interkulturelle Kompetenz, Toleranz, Ethik oder Gerechtigkeit solltest du definieren können. Typische Frage: „Was verstehen Sie unter Loyalität?“
  10. Trainiere deine Teamfähigkeiten. Dazu gehört, dass du dich durchsetzen kannst, aber auch gemeinsam mit anderen arbeitest. Eventuell durchläufst du ein Assessment Center (AC). Bestandteile können Diskussionen mit anderen Bewerbern sein. Vielleicht musst du auch aus dem Stehgreif einen Kurzvortrag zu einem vorgegebenen Thema halten.

Möchtest auch du Polizist werden? Was sind deine Erfahrungen beim Bewerbungsprozess? Hast du Tipps für Andere?

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