Das sind die 10 fiesesten Kündigungsfallen

Im Job lauern zahlreiche Stolpersteine. Einige davon meistern wir mit Bravour, andere bringen uns kurzzeitig ins Straucheln. Und dann gibt es da noch diejenigen Stolpersteine, die jemand absichtlich legt, um uns das Leben schwer zu machen. Diese Stolpersteine können uns tatsächlich zu Fall bringen – vor allem, wenn sie der Arbeitgeber höchstpersönlich auslegt. Einmal kurz nicht aufgepasst, einmal kurz die Fassung verloren und – zack – das war es dann mit dem Job.

Damit ihr für solche Stolpersteine gewappnet seid und sie bestenfalls bereits frühzeitig erkennt und elegant darüber hüpfen könnt, haben wir im Folgenden die 10 fiesesten Kündigungsfallen für euch zusammengestellt.

Kündigungsfallen und was dahinter steckt

Arbeitnehmer genießen hierzulande viele Rechte – auch in puncto Kündigungsschutz. So sieht der im Arbeitsrecht verankerte gesetzliche Kündigungsschutz vor, dass Arbeitgeber Mitarbeiter, die mindestens sechs Monate betriebszugehörig sind, nicht einfach grundlos entlassen können, sondern diese Kündigung rechtfertigen müssen (Ausnahmen: die Kündigung erfolgt während der Probezeit oder der Betrieb beschäftigt weniger als zehn Mitarbeiter). Beendet ein Arbeitgeber also ein Arbeitsverhältnis, muss er normalerweise einen triftigen Grund vorweisen können. Hat sich ein Arbeitnehmer nichts zuschulden kommen lassen und ist auch eine betriebsbedingte Kündigung nicht stichhaltig und belegbar, ist es demnach schwer, einen Mitarbeiter loszuwerden.

Die Kündigungsfalle

Manche Arbeitgeber greifen in solch einem Fall zu einer recht unschönen Methode, um ungeliebte Mitarbeiter vor die Tür setzen zu können: sie stellen ihnen eine Kündigungsfalle. Soll heißen: sie setzen ihre Angestellten künstlich herbeigeführten Situationen aus, die sie zwingen unkonventionell und möglicherweise nicht korrekt zu handeln und die ihnen im Nachhinein negativ ausgelegt werden können. Gelingt dieses taktische Manöver, schnappt die Kündigungsfalle zu. Dann nämlich hat der Arbeitgeber in der Tat einen Kündigungsgrund in der Hand und kann das Arbeitsverhältnis beenden.

Dieser Gedanke steckt hinter einer Kündigungsfalle

Moralisch betrachtet ist diese Vorgehensweise natürlich mehr als fragwürdig. Aus Sicht eines Betriebes macht eine Kündigungsfalle allerdings durchaus Sinn. Denn: Als triftige Gründe für eine Kündigung gelten laut Gesetz lediglich betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen. Da jedoch nicht jeder Arbeitnehmer, den ein Arbeitgeber gerne kündigen würde, Gründe liefert, um eine personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen, bildet eine Kündigungsfalle ein probates Mittel, sich solcher Mitarbeiter doch noch zu entledigen.

Darüber hinaus kann eine Kündigung für ein Unternehmen mitunter äußerst kostspielig werden. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit können Abfindungen von mehreren Tausend Euro fällig werden. Der Mehrwert hinter einer solchen Kündigungsfalle ist somit nicht nur, dass man sich eines Mitarbeiters entledigen kann, sondern sie bietet zudem die Möglichkeit, eine Abfindung zu umgehen. Bei einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers und einer dadurch bedingten Kündigung kann eine Abfindung nämlich in der Tat eingespart werden. Moralisch betrachtet ist eine Kündigungsfalle also äußerst verwerflich – aus unternehmerischer Sicht macht sie jedoch durchaus Sinn.

Seid gewappnet

Sollte euer Arbeitgeber irgendwann tatsächlich auch einmal zu solch fiesen Mitteln greifen und versuchen durch eine Kündigungsfalle eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen, haben wir im Folgenden ein paar Tipps für euch, wie ihr solche Fallen entlarvt.

Die 10 fiesesten Kündigungsfallen

Rechtlich betrachtet müssen, wie bereits erwähnt, stichhaltige Gründe vorliegen, um eine personen- oder verhaltensbedingte Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Arbeitgeber greifen daher hin und wieder zu folgenden Tricks:

1. Beleidigungen entlocken

Ein probates Mittel, um sich Mitarbeitern zu entledigen, ist es, ihnen Beleidigungen zu entlocken. Spricht ein Mitarbeiter Beleidigungen gegenüber dem Chef oder dem Unternehmen aus, ist das ein anerkannter Grund für eine fristlose Kündigung. Darüber hinaus führen Beleidigungen dazu, dass Mitarbeiter jeglichen Anspruch auf eine Abfindung verlieren.

Besonders fiese Vorgesetzte provozieren daher einen Streit, um ihren Mitarbeitern eine Beleidigung zu entlocken. Denn wer sich in Konfliktsituationen nicht gut im Griff hat, vergreift sich möglicherweise im Ton – und genau darauf hofft der Arbeitgeber in solch einem Fall.

Nicht immer muss es jedoch zu einem Streit kommen. Manche Arbeitgeber gehen auch subtiler vor. Die Alarmglocken sollten daher im Grunde bereits schrillen, wenn ein Arbeitgeber einen dazu animiert, die ungeschönte Meinung zu sagen (z.B.: „Sagen Sie ruhig, was Sie denken!“). Auch hinter einer solchen Aufforderung kann jederzeit eine Kündigungsfalle lauern.

2. „Spione“ einsetzen

Lässt sich ein Mitarbeiter nicht provozieren, wenden Arbeitgeber zuweilen einen anderen Trick an und setzen einen Kollegen quasi als „Spion“ ein, um dem ungeliebten Mitarbeiter doch noch die erhoffte Beleidigung zu entlocken. Denn oftmals haben Arbeitnehmer Kollegen gegenüber eine lockerere Zunge als dem Chef gegenüber. Es gilt daher bei der Wahl der Gesprächspartner stets vorsichtig zu sein. Schließlich weiß man nie, bei wem die eigentlich im Vertrauen geäußerte Aussage letztlich landet.

Wer seinen Frust über den Chef und den Arbeitsplatz loswerden möchte, sollte dies daher lieber zu Hause tun und bei Freunden oder der Familie „Dampf ablassen“ – keinesfalls bei Kollegen.

3. Bewusst falsche Informationspolitik

Um einen Mitarbeiter bloßzustellen und ihn quasi zu Fehlern zu zwingen, setzen Arbeitgeber mitunter auch auf eine bewusst falsche Informationspolitik und manipulieren ihre Angestellten über das gezielte Betonen oder Weglassen von Informationen. Als Beispiel: Deadlines oder Termine werden nicht richtig kommuniziert, konkrete Arbeitsanweisungen werden ausgespart.

Es versteht sich von selbst, dass Mitarbeiter, denen wichtige Informationen vorenthalten werden, Fehler begehen, also z.B. Deadlines nicht einhalten oder zu Terminen nicht erscheinen. Genau diese „Versäumnisse“ führen gewiefte Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anschließend als Grund für die Kündigung an.

Seid also unbedingt in Acht, wenn ein Arbeitgeber Termine plötzlich nicht mehr schriftlich bekannt gibt oder ihr das Gefühl habt, eure Kollegen erhalten andere und konkretere Infos als ihr.

4. Gezieltes Mobbing bzw. Bossing

Das bewusste Vorenthalten von Informationen ist bereits eine Form von Mobbing oder – genauer gesagt – von Bossing (= Mobbing, das von der Führungsetage ausgeht). Dieses Bossing in Form von bewusst falscher Informationspolitik treiben einige Arbeitgeber noch auf die Spitze und nutzen neben dem gezielten Betonen oder Weglassen von Informationen zahlreiche weitere Bossing-Methoden, um einen unliebsamen Mitarbeiter loszuwerden. Das permanente Anordnen von Überstunden beispielsweise oder aber die Beauftragung mit schier unlösbaren Aufgaben mit viel zu hochgesteckten Erwartungen sind nur zwei Möglichkeiten, denen sich Arbeitgeber bedienen, um Mitarbeiter zur Kündigung zu bewegen.

Ist man einem solchen Bossing ausgesetzt, hält sich ein Unternehmen beispielsweise nicht an die vorgeschriebenen Pausenregelungen etc., ist das ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Arbeitnehmer sollten sich in diesem Fall an den Betriebsrat wenden oder – falls diese Beschwerde erfolglos bleibt – gegebenenfalls an die Aufsichtsbehörde.

Welche Regelungen das Arbeitszeitgesetz konkret vorsieht und wie Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz geahndet werden, könnt ihr hier nachlesen.

5. Kürzungen vornehmen

Eine weitere Möglichkeit, Mitarbeiter zur Kündigung zu bewegen, ist das Vornehmen von Kürzungen beispielsweise des Weihnachtsgeldes, der vereinbarten Boni etc. Das Anziehen der finanziellen Daumenschrauben, also das Reduzieren sämtlicher Zusatzzahlungen und Vergünstigungen auf ein Minimum, dient Arbeitgebern somit ebenfalls als probate Strategie, um Mitarbeiter zur Kündigung zu bewegen.

6. Drohungen aussprechen und Druck aufbauen

Manche Arbeitgeber setzen auch auf konkrete Drohungen, um Mitarbeiter loszuwerden. Eine häufig verwendete Masche ist beispielsweise das Drohen mit einer Klage, sollte sich ein Mitarbeiter bei der Kündigung querstellen. Auch wenn diese Drohungen in der Regel vollkommen inhaltslos sind, erzeugen Arbeitgeber dadurch einen enormen Druck, dem nicht jeder Mitarbeiter standhält. Aus Angst vor möglichen Folgen lassen sich daher immer wieder Arbeitnehmer auf die vom Unternehmen festgelegten Bedingungen ein.

Solche Drohungen sind selbstverständlich höchst unprofessionell und in der Regel nicht haltbar. Daher gilt: Niemals vorschnell und unter Druck irgendwelche Formulare, Dokumente und Verträge unterzeichnen.

7. Aufhebungsvertrag vorlegen

Nicht immer nutzen Arbeitgeber Drohungen, um Mitarbeiter unter Druck zu setzen. Oftmals gehen sie auch subtiler vor. Eine mögliche Masche ist es z.B., den unliebsamen Mitarbeiter kurzfristig zu einem Gespräch zu bitten und ihm einen Aufhebungsvertrag vorzulegen. Hier spricht der Arbeitgeber also keine Drohung aus, er baut jedoch dennoch einen gewissen Druck auf, indem er den Mitarbeiter dazu auffordert, sofort zu unterschrieben, da das Angebot ansonsten zurückgezogen würde.

Auch diese Masche ist natürlich alles andere als seriös. Daher gilt auch hier: Auf keinen Fall unterschreiben!

8. Lügen auftischen

Manche Arbeitgeber schrecken sogar vor Lügen nicht zurück, um sich unliebsamer Mitarbeiter zu entledigen. So tischen einige Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Lügen als vermeintliche Fakten auf, um sie in eine bestimmte Richtung zu drängen. Als Beispiel: Eine Kündigung wird als absolut rechtmäßig ausgegeben, obwohl diese rechtlich überhaupt nicht vertretbar ist. Unternehmen machen sich in solchen Fällen also die vermeintliche Unwissenheit vieler Mitarbeiter in arbeitsrechtlichen Fragen zunutze, stellen sie vor scheinbar vollendete Tatsachen und drängen sie somit zur Zustimmung, also z.B. zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages etc.

Natürlich gilt auch hier wieder: Niemals vorschnell irgendwelche Formulare, Dokumente und Verträge unterzeichnen.

9. Telefonisch Urlaubsverlängerung anbieten

Eine besonders miese Kündigungsfalle stellen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern z.B. auch, indem sie ihnen am Telefon mitteilen, dass sie ihren Urlaub ruhig noch ein bisschen verlängern können, da in der Firma nicht viel los sei. Erscheint der Mitarbeiter dann nicht im Büro, hat der Arbeitgeber einen handfesten Kündigungsgrund. Daher gilt: Urlaub und eine Urlaubsverlängerung immer schriftlich genehmigen lassen! Andernfalls steht Aussage gegen Aussage – und in der Regel sitzt der Arbeitgeber nun einmal am längeren Hebel.

10. Diebstahlfalle

Vorsicht ist auch geboten, wenn der Arbeitgeber einem anbietet, Firmeneigentum wie beispielsweise älteres Werkzeug oder Mobiliar mit nach Hause zu nehmen, weil es sowieso keiner mehr wirklich brauchen würde. Auch hinter diesem Angebot kann eine Kündigungsfalle lauern. Besonders fiese Arbeitgeber legen den Mitarbeitern das Mitnehmen von Firmeneigentum anschließend als Diebstahl aus – und verschweigen natürlich, dass sie die Mitnahme eigentlich erlaubt hatten.

Fazit

Glücklicherweise nutzt nur ein Bruchteil der Arbeitgeber solche Kündigungsfallen, um sich unliebsamer Mitarbeiter zu entledigen. Nichtsdestotrotz ist niemand davor gefeit. Es gilt also stets aufmerksam zu bleiben und auf etwaige Anzeichen zu achten, die darauf hindeuten könnten, dass man auf der Abschussliste steht.

Sollte euer Arbeitgeber tatsächlich einmal versuchen euch in eine Kündigungsfalle zu locken, gilt es unbedingt Ruhe zu bewahren und sich auf nichts einzulassen. Das Recht ist in solchen Fällen auf eurer Seite. Ohne triftigen Grund ist eine Kündigung nicht möglich. Wer wachsam ist und sich im Griff hat, kann Kündigungsfallen gekonnt umschippern.

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