Sollte ich Kinder im Lebenslauf erwähnen oder nicht?

Wohl jeder ist stolz auf seine Kinder. Dennoch stellen sich viele Bewerber die Frage, ob sie ihre Kinder im Lebenslauf erwähnen sollten oder nicht. Vor allem Frauen befürchten Nachteile durch ihr Muttersein. Und in der Tat gibt es Personaler, die Bewerbern mit Kind/ern von Beginn an skeptisch gegenüberstehen. Denn leider ist längst nicht jeder Arbeitgeber familienfreundlich eingestellt. Sollte man Kinder im Lebenslauf also erwähnen oder diese Information besser zunächst für sich behalten? Ist es überhaupt erlaubt, eine solche Angabe unter den Tisch fallen zu lassen? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns in diesem Artikel!

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gesteht jedem Arbeitnehmer eine schützenswerte Privatsphäre zu
  • Kinder müssen im Lebenslauf nicht explizit erwähnt werden, vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Angabe
  • Die Nennung von Kindern unter 12 Jahren sollte Experten zufolge gründlich abgewogen werden
  • Bei Kindern, die bereits älter als 12 Jahre sind, empfehlen Experten mit offenen Karten zu spielen
  • Auch der Familienstand spielt beim Abwägen eine Rolle: Alleinerziehenden könnten durch die Angabe der Kinder eher Nachteile entstehen als Verheirateten

Kinder im Lebenslauf erwähnen: Das sagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Im Lebenslauf darf selbstverständlich nicht gelogen werden. Wer seinen Lebenslauf frisiert oder sogar fälscht, muss mit Konsequenzen rechnen. Schlimmstenfalls droht nicht nur die fristlose Kündigung, es könnten sogar rechtliche Konsequenzen folgen. Aber wie ist denn nun die Rechtslage, wenn man etwas lediglich verschweigt? Macht man sich angreifbar oder gar strafbar, wenn man seine Kinder im Lebenslauf unerwähnt lässt?

Arbeitsrechtlich ist diese Sachlage nicht so eindeutig, wie man vielleicht vermuten könnte. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt zwar, dass Bewerber „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ nicht benachteiligt werden dürfen, Kinder werden hierbei allerdings nicht explizit erwähnt.

Da das AGG aber jedem Arbeitnehmer eine schützenswerte Privatsphäre zugesteht und die familiäre Situation, sprich der Familienstand privat ist, gilt hier formal jedoch, dass Kinder im Lebenslauf nicht erwähnt werden müssen. Schließlich ist diese Information in 99 % der Fälle nicht relevant für die Stelle. Wird die Angabe von Familienstand oder auch Kindern in der Stellenanzeige jedoch konkret gefordert, wie es bei religiösen Arbeitgebern zuweilen vorkommt, ist dies als Ausnahme zu betrachten.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es sich bei der Angabe der Kinder im Lebenslauf in der Regel um eine freiwillige Angabe handelt

Das spricht dafür, Kinder im Lebenslauf zu erwähnen

Ehrlich währt bekanntlich am längsten. Daher entscheiden sich viele Bewerber eben auch dazu, ihre Kinder im Lebenslauf zu erwähnen. Für einen Arbeitgeber, der Bewerber mit Kindern von vornherein aussortiert, möchte man als Familienmensch schließlich ohnehin nicht arbeiten.

Abgesehen davon sollte ein Arbeitsverhältnis, das in der Regel ja Bestand haben soll, auf gegenseitigem Vertrauen und gegenseitigem Respekt beruhen. Direkt mit frisierten Angaben zu starten, ist da natürlich kein guter Einstieg.

Unter Umständen kann die Nennung der Kinder (am besten mit dem Vermerk der gesicherten Betreuung!) zudem durchaus auch zu positiven Rückschlüssen veranlassen. Jemand, der ein Kind oder mehrere Kinder versorgt, zeigt schließlich, dass er ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein und Organisationstalent mitbringt. Und diese Eigenschaften wissen Personaler natürlich zu schätzen. Des Weiteren erlernt man durch Kinder gewisse „Social-Skills“ in einer ganz besonderen Tiefe. Prioritäten setzen und Einfühlungsvermögen beispielsweise lassen sich nirgends so gut „lernen“ wie als Eltern. Auch das weiß ein Personaler womöglich zu schätzen.

Das sagen Experten:

Experten raten vor allem verheirateten Müttern und Vätern, deren Kinder bereits älter als 12 Jahre sind dazu, mit offenen Karten zu spielen und die Kinder im Lebenslauf zu erwähnen. Denn: In diesem Fall kann die Angabe sogar von Vorteil sein und private Stabilität und Belastbarkeit bezeugen. Das Alter des Kindes ist hierbei jedoch entscheidend. Ab einem Alter von 12 Jahren gehen Personalreferenten nämlich in der Regel davon aus, dass die Kinder vergleichsweise selbständig sind. Die Nennung von Kindern unter 12 Jahren sollte hingegen stets gründlich abgewogen werden. Je nach Familienstand (verheiratet oder alleinerziehend) könnte sich daraus eventuell tatsächlich ein Nachteil ergeben.

Wer sich dafür entscheidet, seine Kinder im Lebenslauf zu erwähnen, sollte diese Angabe unter dem Punkt „Persönliche Daten“ platzieren. Dabei werden die Kinder meist gemeinsam mit dem Familienstand aufgelistet.

Das spricht dagegen, Kinder im Lebenslauf zu erwähnen

Der Lebenslauf ist in der Regel der erste Kontakt mit dem potenziellen neuen Arbeitgeber. Als Bewerber kann man daher nur schwerlich einschätzen, wie die Personen in der Personalabteilung ticken. Das Risiko, aufgrund der Mutter- oder Vaterrolle einer Vorverurteilung zum Opfer zu fallen, ist daher groß. Deshalb beschließen viele Mütter und Väter, die Kinder im Lebenslauf unerwähnt zu lassen.

Zwar ist es Personalern natürlich untersagt, Bewerber lediglich aufgrund ihres Mutter- bzw. Vaterseins von vornherein auszusortieren. Inoffiziell passiert jedoch genau das leider immer wieder. Personaler betrachten Kinder nämlich immer auch im Subtext. Im Hinterkopf spuken ihnen daher jede Menge Klischees herum, beispielsweise dass Mütter beziehungsweise Väter – vor allem kleiner Kinder – wenig flexibel bei den Arbeitszeiten sind oder dass eventuell Ausfälle drohen, wenn das Kind krank ist oder die Kita bestreikt wird. In diesem Fall hat nicht selten der ledige, kinderlose Job-Konkurrent die Nase vorn, bei dem – zumindest stereotyp – mit größerer Mobilität und Flexibilität zu rechnen ist.

Das Klischeedenken, das leider in den Köpfen vieler Personaler nach wie vor vorherrscht, spricht daher dagegen, Kinder im Lebenslauf zu erwähnen. Vor allem, wenn man alleinerziehend ist.

Das sagen Experten:

Experten empfehlen vor allem alleinerziehenden Müttern und Vätern mit Kindern unter 12 Jahren, auf die Angabe zu verzichten. Die Gefahr, dass sie aufgrund ihrer Mutter- bzw. Vaterrolle abgelehnt werden (natürlich nicht offiziell), ist einfach zu groß. Generell tendieren viele Experten eher zu der Empfehlung, Kinder unter 12 Jahren im Lebenslauf zunächst nicht zu erwähnen. Da viele Personaler – bewusst oder unterbewusst – leider immer noch in Schubladen denken, könnte man sich die Jobchance ansonsten unter Umständen direkt zunichte machen.

Fazit

Die Frage, ob man Kinder im Lebenslauf angeben sollte oder nicht, ist leider nicht eindeutig zu beantworten. Inwiefern Kinder negativ vom Personaler gewertet werden könnten, hängt oftmals von der Kombination mit weiteren Faktoren ab, wie z.B. dem Familienstand, dem Alter der Kinder und – leider immer noch – auch dem Geschlecht, das der Bewerber hat. Ob man die Kinder im Lebenslauf erwähnt oder diese Angabe lieber nicht macht, muss letztlich also jeder für sich selbst abwägen.

Für das Vorstellungsgespräch gilt jedoch: Wenn der Personaler nach vorhandenen Kindern fragt, sollte man nicht lügen. Während es kinderlosen Bewerbern erlaubt ist einen bestehenden Kinderwunsch zu verleugnen, dürfen existierende Kinder nämlich dann nicht mehr verschwiegen werden. Und abgesehen davon: Spätestens mit der Einstellung kommt es durch die Angaben zur Lohnsteuerklasse beziehungsweise zu den Kinderfreibeträgen sowieso heraus. Fühlt sich der Arbeitgeber dann nachträglich getäuscht, droht unter Umständen die Kündigung in der Probezeit. Bewerber sollten im Vorstellungsgespräch daher besser darauf verweisen, dass die Kinderbetreuung geregelt ist – und selbstbewusst zu ihrer Situation stehen.

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